Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen
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* Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach [[Kottenrecht]] auf [[Grundherrschaft|grundherrlichen Besitz oder Eigentum]]. | * Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach [[Kottenrecht]] auf [[Grundherrschaft|grundherrlichen Besitz oder Eigentum]]. Im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit verstand man darunter einen Bauer, welcher mit dem zuständigen Grundherrn vereinbart hatte, das ihm überlassene Pachteigentum des Grundherrn zu bewirtschaften, das vorhandene das Vieh zu hüten, die Ländereien zu nutzen und zu schützen und die ihm einen Teil ihrer Ernte oder Einkünfte abgeben. | ||
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Version vom 11. Mai 2023, 09:12 Uhr
Hierarchie:
Familienforschung > Informelles Lernen > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Kottenrecht> Kötter > Herrenkötter
Beschreibung
- Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen Besitz oder Eigentum. Im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit verstand man darunter einen Bauer, welcher mit dem zuständigen Grundherrn vereinbart hatte, das ihm überlassene Pachteigentum des Grundherrn zu bewirtschaften, das vorhandene das Vieh zu hüten, die Ländereien zu nutzen und zu schützen und die ihm einen Teil ihrer Ernte oder Einkünfte abgeben.
Herrenkotten
Herrenkotten sind Kotten auf grundherrlichen Besitz.