Wortgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortmann|Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten.  
Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortmann|Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]

Version vom 11. Mai 2023, 10:51 Uhr

Hierarchie:

Familienforschung > Informelles Lernen > Lebensumstände > Wortstätte > Wortgeld

Amtssprache

  1. Wortgeld
Bedeutung

Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als Wortleute für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten.