Wortgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortmann|Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten. | Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortmann|Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten. | ||
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Version vom 11. Mai 2023, 10:51 Uhr
Hierarchie:
Familienforschung > Informelles Lernen > Lebensumstände > Wortstätte > Wortgeld
Amtssprache
- Bedeutung
Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als Wortleute für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten.