Bannerherr: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
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* [[Bannerherr]]  
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** Ursprünglich an der Spitze der Ritterschaften stehende, aus den alten Edelfreien und mit großem freiem [[Allod]]ialbesitz ausgestatteten Familien entstammend.
** Ursprünglich an der Spitze einer Ritterschaften stehender, aus den alten Edelfreien und mit großem freiem [[Allod]]ialbesitz ausgestatteten Familien entstammend.





Version vom 19. Juni 2023, 12:47 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Bannerherr

Amtssprache

  • Bannerherr
    • Ursprünglich an der Spitze einer Ritterschaften stehender, aus den alten Edelfreien und mit großem freiem Allodialbesitz ausgestatteten Familien entstammend.


1. Bannerherr als Führer der Landfolge
(1591) panderherr nicht allein ... der das panir füret, sondern auch der öberste vber eine gantze bende oder panir [1]
2. Bannerherr als Gerichtsherr
(1568) ist Scheffenweistumb desz bannerherrn durch Meyer undt Gericht geschehen [2]
3. Bannerherr um 1400
lehnspflichtiger Grundherr, der ein eigenes Banner führen darf

Fußnoten

  1. Quelle: Spangenberg, Cyriacus: Adels-Spiegel (Band 1): Historischer ausfürlicher Bericht: Was Adel sey vnd heisse (Schmalkalden, 1591)
  2. Quelle: Luxemburger Weisthümer : als Nachlese zu Jacob Grimm's Weisthümern