Pfahlgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),  
'''Pfahlgericht''' oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),  


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* 'Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (''welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist'') <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864) </ref>


# eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (''welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist'') <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864) </ref>
==Vorkommen==
* z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, der Mark außerhalb der Stadtmauern, so in [[Bocholt (Kreis Borken)|Bocholt]]


====Fußnoten====
==Fußnoten==
<references />
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Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:39 Uhr

Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),

  • 'Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist) [1]

Vorkommen

  • z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, der Mark außerhalb der Stadtmauern, so in Bocholt

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)