Wortgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wortgeld==
Ableitung von „[[Woord]]“ (mnd.). Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.


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==Amtssprache==
# [[Wortgeld]]
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Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortmann|Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als als Erbzinsrecht zu entrichten hatten.
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]

Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:47 Uhr

Wortgeld

Ableitung von „Woord“ (mnd.). Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.