Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hierarchie:'''
==Herrenkötter==
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.


[[Genealogie|Familienforschung]] > [[Informelles Lernen]]  > [[Lebensumstände]] > [[Dorfwirtschaft]] > [[Landwirtschaft]] > [[Bauer (Berufsbezeichnung)]] > [[Kottenrecht]]> [[Kötter]] > [[Herrenkötter]]  
==Herrenkotten==
Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]].


=== Beschreibung===
* Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach [[Kottenrecht]] auf [[Grundherrschaft|grundherrlichen Besitz oder Eigentum]].
====Herrenkotten====
Herrenkotten sind Kotten auf grundherrlichen Besitz.
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]

Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:48 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.