GOV/Objekttyp 275: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
'''Stadtgemeinde''' Den Gemeinden kann aufgrund der Gemeindeordnungen der Länder die Bezeichnung Marktgemeinde oder die höherrangige Bezeichnung Stadtgemeinde verliehen werden. In der Steiermark sieht zum Beispiel § 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung vor, dass „Gemeinden mit 10.000 Einwohnern [...], die sich wegen ihrer geschichtlichen Entwicklung und wegen ihrer aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Bedeutung auszeichnen und zentrale Orte eines größeren Gebietes oder Anziehungspunkt für das umliegende Siedlungsgefüge darstellen,“ zur Stadtgemeinde erhoben werden können. Die Verleihung dieser Titel erfolgt ausschließlich aus Gründen des Prestiges für die Gemeinde, hat jedoch keine rechtlichen Folgen. Die Bezeichnung der Gemeinden als Markt- oder Stadtgemeinde ist vielfach historischen Ursprungs und steht nicht in Zusammenhang mit deren Einwohnerzahl.
'''Stadtgemeinde'''  
 
In ''Österreich'' können den Gemeinden aufgrund der Gemeindeordnungen der Länder die Bezeichnung ''Marktgemeinde'' oder die höherrangige Bezeichnung ''Stadtgemeinde'' verliehen werden. In der Steiermark sieht zum Beispiel § 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung vor, dass "Gemeinden, denen eine überragende Bedeutung zukommt, auf Antrag durch Verordnung der Landesregierung das Recht zur Führung der Bezeichnung '''"Stadtgemeinde"''' verliehen werden kann." (Quelle:[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000218&FassungVom=2019-04-01]). Die Verleihung dieser Titel erfolgt ausschließlich aus Gründen des Prestiges für die Gemeinde, hat jedoch keine rechtlichen Folgen. Die Bezeichnung der Gemeinden als Markt- oder Stadtgemeinde ist vielfach historischen Ursprungs und steht nicht in Zusammenhang mit deren Einwohnerzahl.
== Einzelne Definitionen ==
== Einzelne Definitionen ==



Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 11:06 Uhr

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Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde.
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Der Begriff

Stadtgemeinde

In Österreich können den Gemeinden aufgrund der Gemeindeordnungen der Länder die Bezeichnung Marktgemeinde oder die höherrangige Bezeichnung Stadtgemeinde verliehen werden. In der Steiermark sieht zum Beispiel § 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung vor, dass "Gemeinden, denen eine überragende Bedeutung zukommt, auf Antrag durch Verordnung der Landesregierung das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen werden kann." (Quelle:[1]). Die Verleihung dieser Titel erfolgt ausschließlich aus Gründen des Prestiges für die Gemeinde, hat jedoch keine rechtlichen Folgen. Die Bezeichnung der Gemeinden als Markt- oder Stadtgemeinde ist vielfach historischen Ursprungs und steht nicht in Zusammenhang mit deren Einwohnerzahl.

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

275 - Stadtgemeinde - {deu=Stadtgemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Stadtgemeinde,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben