Landkreis Wiesbaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Landkreis Wiesbaden''' wurde 1867 aus den [[Nassau|nassauischen]] Ämtern [[Amt Hochheim|Hochheim]], [[Amt St. Goarshausen|St. Goarshausen]] und [[Amt Höchst|Höchst]] sowie dem ehemals [[Großherzogtum Hessen|Großherzoglich hessischen]] Ortsbezirk [[Rödelheim]] gebildet. Er umfasste 7 Quadratmeilen mit 55.828 Einwohnern und gehörte zum neu gebildeten [[Regierungsbezirk Wiesbaden]]. Die Kreisstadt war [[Wiesbaden]]. | Der '''Landkreis Wiesbaden''' wurde 1867 aus den [[Nassau|nassauischen]] Ämtern [[Amt Hochheim|Hochheim]], [[Amt St. Goarshausen|St. Goarshausen]] und [[Amt Höchst|Höchst]] sowie dem ehemals [[Großherzogtum Hessen|Großherzoglich hessischen]] Ortsbezirk [[Rödelheim]] gebildet. Er umfasste 7 Quadratmeilen mit 55.828 Einwohnern und gehörte zum neu gebildeten [[Regierungsbezirk Wiesbaden]]. Die Kreisstadt war [[Wiesbaden]]. | ||
Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 23:20 Uhr
| Wiesbaden ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Wiesbaden (Begriffsklärung). |
Geschichte
1867 Gründung
Der Landkreis Wiesbaden wurde 1867 aus den nassauischen Ämtern Hochheim, St. Goarshausen und Höchst sowie dem ehemals Großherzoglich hessischen Ortsbezirk Rödelheim gebildet. Er umfasste 7 Quadratmeilen mit 55.828 Einwohnern und gehörte zum neu gebildeten Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Kreisstadt war Wiesbaden.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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