Vogt (Verwaltung): Unterschied zwischen den Versionen
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*** Großvogt, der mehrere Kirchspiele in einem Amtsbezirk und deren Vögte in seiner Aufsicht hat, dann '''Obervogt und Untervögte'''. | *** Großvogt, der mehrere Kirchspiele in einem Amtsbezirk und deren Vögte in seiner Aufsicht hat, dann '''Obervogt und Untervögte'''. | ||
*** Landvogt, Amtsvogt in einem | *** Landvogt, im Dienst eines Landesherr mit Kompetenzen in Verwaltung, Justiz- u. - seltener - Militärwesen (Marschall). | ||
*** Schloßvogt oder Hausvogt, welcher die Aufsicht | *** [[Amtsvogt]], in einem historisches Amt als untere staatliche Aufsichtsbehörde Zuständig in Haushaltungs- und Justizsachen. | ||
*** [[Stadtvogt]], Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben | |||
*** [[Hausvogt]], zuständig in der privaten Gerichtsbarkeit eines Adelshauses für "Gebott", "Verbott", Polizei und untere Gerichtsbarkeit | |||
*** Schloßvogt oder [[Hausvogt]], welcher die Aufsicht im Gerichtsbezirk eines Schloßes, Amtshauses oder einen Pallast hat | |||
*** '''Freivogt''' = gewählter Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur | *** '''Freivogt''' = gewählter Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur | ||
* auch [[Substituirter|substituirter]] [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] als Vertreter des Amtsinhabers oder der Wwe. als ererbte Amtsinhaberin (!) | * auch [[Substituirter|substituirter]] [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] als Vertreter des Amtsinhabers oder der Wwe. als ererbte Amtsinhaberin (!)<ref name="B-Stratmann">'''Quelle: '''Bodo Stratmann: Zeitliche Bedeutungen im Münsterland</ref> | ||
===Amtsbezirk eines Vogtes=== | ===Amtsbezirk eines Vogtes=== | ||
Die '''[[Vogtei]]''' ist das Amt oder der Amtsbezirk eines [[Vogt (Verwaltung)|Vogtes]]. | Die '''[[Vogtei]]''' ist das Amt oder der auf die Aufgabe zugeschnittene Amtsbezirk eines [[Vogt (Verwaltung)|Vogtes]]. | ||
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[[Fürstbistum Münster]]: Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich. | [[Fürstbistum Münster]]: Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich. | ||
Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] ließ durch [[Schatzheber]] oder [[Receptor|Receptoren]] Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der [[Vogt (Verwaltung)|Vogt]] war die erste Instanz geringfügigen Sachen ([[Brüchte]]). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder. | |||
Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der [[Führer]]. Kirchspielsführer durften die Rechte der [[Vogt (Verwaltung)|Vögte]] eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall.<ref name="B-Stratmann"/> | |||
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[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] | ||
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2023, 23:59 Uhr
Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich im Deutschen Städtebuch ...
| Vogt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Vogt (Begriffsklärung). |
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Der Vogt im Lebensumfeld
Bedeutung
- Der Reichs- oder Kronvogt agierte als Vertreter des Königs oder Kaisers in seinem Gebiet.
Regional
- Fürstbistum Münster Vogt als Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur:
- Aufsicht führender Vertreter der Landesherrschaft, der die Aufsicht in einem bestimmten Bezirk hat: Kirchspiel (Vorsteher und Vogt), Stadt (Stadtvogt) oder Ort.
- Großvogt, der mehrere Kirchspiele in einem Amtsbezirk und deren Vögte in seiner Aufsicht hat, dann Obervogt und Untervögte.
- Landvogt, im Dienst eines Landesherr mit Kompetenzen in Verwaltung, Justiz- u. - seltener - Militärwesen (Marschall).
- Amtsvogt, in einem historisches Amt als untere staatliche Aufsichtsbehörde Zuständig in Haushaltungs- und Justizsachen.
- Stadtvogt, Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben
- Hausvogt, zuständig in der privaten Gerichtsbarkeit eines Adelshauses für "Gebott", "Verbott", Polizei und untere Gerichtsbarkeit
- Schloßvogt oder Hausvogt, welcher die Aufsicht im Gerichtsbezirk eines Schloßes, Amtshauses oder einen Pallast hat
- Freivogt = gewählter Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur
- Aufsicht führender Vertreter der Landesherrschaft, der die Aufsicht in einem bestimmten Bezirk hat: Kirchspiel (Vorsteher und Vogt), Stadt (Stadtvogt) oder Ort.
- auch substituirter Vogt als Vertreter des Amtsinhabers oder der Wwe. als ererbte Amtsinhaberin (!)[1]
Amtsbezirk eines Vogtes
Die Vogtei ist das Amt oder der auf die Aufgabe zugeschnittene Amtsbezirk eines Vogtes.
Amtsbeschreibung im historischen Amt
Fürstbistum Münster: Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall.[1]