Abitur: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus dem Abiturientenexamen wurde das Abiturium und dann in der Kurzform '''Abitur''' und in der weiteren Abkürzung '''Abi'''. | Aus dem Abiturientenexamen wurde das Abiturium und dann in der Kurzform '''Abitur''' und in der weiteren Abkürzung '''Abi'''. | ||
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Aktuelle Version vom 13. November 2024, 01:57 Uhr
Abiturient
Ein Schüler an der höheren Schule (Gymnasium), der die Reifeprüfung ablegt. Aus abiturus (lat), einer der weggehen wird, daraus dann abituriens (lat), ein Abiturient, der weggehen will. Diese Abschlußprüfung wurde 1788 in Preußen eingeführt.
Aus dem Abiturientenexamen wurde das Abiturium und dann in der Kurzform Abitur und in der weiteren Abkürzung Abi.
- Abitur, eine Prüfung für den, der von der Schule weggehen will.
- höchsten Schulabschluss in Deutschland und damit die allgemeine Hochschulreife.
- Mit dem Abitur wird die Studierfähigkeit nachgewiesen.
Das Abitur berechtigt zum Studium an sämtlichen Hochschulen in Deutschland.
Siehe auch
- Baccalaureus
- Maturant
Weblinks
- Artikel Abitur. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Europäisches Abitur. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Matura. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Bachelor. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 12
| Normdaten (Sachbegriff): GND: 4049194-8 |