Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Erbfolge''' ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.
 
== Einführung ==
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch [[Zutphensches Erbrecht]].)
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch [[Zutphensches Erbrecht]].)


Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der [[Blutsverwandtschaft]] verfahren
Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der [[Blutsverwandtschaft]] verfahren


==Schema der Erbfolge==
=== Schema der Erbfolge ===
[[Bild: Blutsverwand1538.jpg|thumb|900px|center|Chema der Erbfolge oder Succession 1538]]
[[Bild: Blutsverwand1538.jpg|thumb|900px|center|Chema der Erbfolge oder Succession 1538]]
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==Gesetz Teil 1==
=== Gesetz Teil 1 ===
[[Bild: Blutsverwand1538a_Seite_1.jpg|thumb|900px|center|Gesetzestext Teil 1]]
[[Bild: Blutsverwand1538a_Seite_1.jpg|thumb|900px|center|Gesetzestext Teil 1]]
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==Quelle==
=== Quelle ===
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)


==Verwandtschaftsbezeichnungen==
== Verwandtschaftsbezeichnungen ==
Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema:
Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema:


[[Bild:Verwandtschaft deutsch.svg|thumb|900px|center|Schema von Verwandschaftsbezeichnungen]]
[[Bild:Verwandtschaft deutsch.svg|thumb|900px|center|Schema von Verwandschaftsbezeichnungen]]
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== Siehe auch ==
* [[Primogenitur]]
* [[Apanage]]
== Weblinks ==
* {{Wikipedia-Link|Erbfolge}}
* Eintrag [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Erbfolge ''Erbfolge'']. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 889−890.
* [https://d-nb.info/gnd/4137632-8 Literatur von und über Erbfolge] im Katalog der [[Deutsche Nationalbibliothek|Deutschen Nationalbibliothek]]


[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 4. August 2025, 01:58 Uhr

Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.

Einführung

Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)

Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren

Schema der Erbfolge

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Chema der Erbfolge oder Succession 1538


Gesetz Teil 1

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Gesetzestext Teil 1


Quelle

Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)

Verwandtschaftsbezeichnungen

Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema:

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Schema von Verwandschaftsbezeichnungen


Siehe auch

Weblinks