Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/044: Unterschied zwischen den Versionen

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Zwickau hat den Ruhm, auch die ältesten   Taufregister<ref>Francke, a. a. 0.</ref> aufzuweisen.   Die Form derselben ist dieselbe wie die der oben beschriebenen Trauregister, Quartband mit Holzdeckeln.   Sie beginnen für die Katharinenkirche   1535, für die Marienkirche   1536 und sind im  Original und im Duplikat vorhanden.   Der erste Taufeintrag lautet:   "Täufling zu St. Katharinen Anno   1535.   Mittwoch nach Vin-cula Petri um   1 hor vormittag.   Clara, F. Merten Zeten-küchens. Patrini: Der Bisch in der Jüdengass, Peter Zipsers uxor."     Auf dem  nächsten  Blatte   steht die  Überschrift: „Taufregister zu St. Catharinen von Michaelis 35 bis wieder auf Michaelis 36 bei dem regierenden Bürgermeister Er Hermann Mülpforth.   Kirchner Nicolaus Kellner."   Die Einträge sind wiederum einfachster Art: „Sonntag nach Mauritii Michal, F. Georg von Breslau" oder „Sabbatho post Michaelis Michal, F. des klein Jobst Schalreuters."   Erst seit 1548 werden die Paten mitverzeichnet, was mit den Worten eingeleitet wird: „Mittwoch  nach Quasimodogeniti ist Befehl kommen, dass man die Gevattern auch aufschreiben soll,   aus Befehl Er Hansen Unruh, Consul."   Wenn bei dem ältesten Zwickauer Taufeintrag die Gevattern genannt sind, so sind dieselben sicher nach 1548 hinzugefügt, was auch erklärlich ist, da der Kirchner, der damals amtierte, bei diesem Täufling die Bemerkung  hinzuschreiben   konnte:   „Die ist meine Hauswirtin worden."   Dass die Eintragung der Paten 1548 vom Rate angeordnet wurde, hängt wohl mit der Ordnung des Kirchenbuchwesens in Sachsen vom Jahre 1548 zusammen.  
Zwickau hat den Ruhm, auch die ältesten Taufregister<ref>Francke, a. a. 0.</ref> aufzuweisen. Die Form derselben ist dieselbe wie die der oben beschriebenen Trauregister, Quartband mit Holzdeckeln. Sie beginnen für die Katharinenkirche 1535, für die Marienkirche 1536 und sind im  Original und im Duplikat vorhanden. Der erste Taufeintrag lautet: "Täufling zu St. Katharinen Anno 1535. Mittwoch nach Vincula Petri um 1 hor vormittag. Clara, F. Merten Zetenküchens. Patrini: Der Risch in der Jüdengass, Peter Zipsers uxor." Auf dem  nächsten  Blatte steht die  Überschrift: „Taufregister zu St. Catharinen von Michaelis 35 bis wieder auf Michaelis 36 bei dem regierenden Bürgermeister Er Hermann Mülpforth. Kirchner Nicolaus Kellner." Die Einträge sind wiederum einfachster Art: „Sonntag nach Mauritii Michal, F. Georg von Breslau" oder „Sabbatho post Michaelis Michal, F. des klein Jobst Schalreuters." Erst seit 1548 werden die Paten mitverzeichnet, was mit den Worten eingeleitet wird: „Mittwoch  nach Quasimodogeniti ist Befehl kommen, dass man die Gevattern auch aufschreiben soll, aus Befehl Er Hansen Unruh, Consul." Wenn bei dem ältesten Zwickauer Taufeintrag die Gevattern genannt sind, so sind dieselben sicher nach 1548 hinzugefügt, was auch erklärlich ist, da der Kirchner, der damals amtierte, bei diesem Täufling die Bemerkung  hinzuschreiben konnte: „Die ist meine Hauswirtin worden." Dass die Eintragung der Paten 1548 vom Rate angeordnet wurde, hängt wohl mit der Ordnung des Kirchenbuchwesens in Sachsen vom Jahre 1548 zusammen.
 
Dem Alter nach folgen in der Reihe der erhaltenen Kirchenbücher 1539 das Taufregister zu Zittau und das Trauregister zu Marienberg, 1540 das Tauf-, Trau- und Totenregister von Lengefeld i.E., dann dieselben drei Register von Augustusburg anfangs mit nur summarischen Angaben der Getauften, Getrauten und Begrabenen; 1541 folgt das Totenregister von St. Petri zu Rochlitz und das Trauregister von St. Nicolai zu Leipzig, letzteres mit
Dem Alter nach folgen in   der Reihe der erhaltenen Kirchenbücher 1539 das Taufregister zu Zittau und das Trauregister zu Marienberg,   1540 das Tauf-, Trau- und Totenregister von Lengefeld i.   E.,   dann dieselben   drei Register   von   Augustusburg   anfangs   mit   nur summarischen Angaben der Getauften, Getrauten und Begrabenen; 1541 folgt das Totenregister von St. Petri zu Rochlitz und das Trauregister von St. Nicolai zu Leipzig, letzteres mit


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Version vom 19. September 2007, 09:50 Uhr

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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)
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Abkürzungen der Ephorien:
A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. =  Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F.  = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. =  Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau.


Zwickau hat den Ruhm, auch die ältesten Taufregister[1] aufzuweisen. Die Form derselben ist dieselbe wie die der oben beschriebenen Trauregister, Quartband mit Holzdeckeln. Sie beginnen für die Katharinenkirche 1535, für die Marienkirche 1536 und sind im Original und im Duplikat vorhanden. Der erste Taufeintrag lautet: "Täufling zu St. Katharinen Anno 1535. Mittwoch nach Vincula Petri um 1 hor vormittag. Clara, F. Merten Zetenküchens. Patrini: Der Risch in der Jüdengass, Peter Zipsers uxor." Auf dem nächsten Blatte steht die Überschrift: „Taufregister zu St. Catharinen von Michaelis 35 bis wieder auf Michaelis 36 bei dem regierenden Bürgermeister Er Hermann Mülpforth. Kirchner Nicolaus Kellner." Die Einträge sind wiederum einfachster Art: „Sonntag nach Mauritii Michal, F. Georg von Breslau" oder „Sabbatho post Michaelis Michal, F. des klein Jobst Schalreuters." Erst seit 1548 werden die Paten mitverzeichnet, was mit den Worten eingeleitet wird: „Mittwoch nach Quasimodogeniti ist Befehl kommen, dass man die Gevattern auch aufschreiben soll, aus Befehl Er Hansen Unruh, Consul." Wenn bei dem ältesten Zwickauer Taufeintrag die Gevattern genannt sind, so sind dieselben sicher nach 1548 hinzugefügt, was auch erklärlich ist, da der Kirchner, der damals amtierte, bei diesem Täufling die Bemerkung hinzuschreiben konnte: „Die ist meine Hauswirtin worden." Dass die Eintragung der Paten 1548 vom Rate angeordnet wurde, hängt wohl mit der Ordnung des Kirchenbuchwesens in Sachsen vom Jahre 1548 zusammen. Dem Alter nach folgen in der Reihe der erhaltenen Kirchenbücher 1539 das Taufregister zu Zittau und das Trauregister zu Marienberg, 1540 das Tauf-, Trau- und Totenregister von Lengefeld i.E., dann dieselben drei Register von Augustusburg anfangs mit nur summarischen Angaben der Getauften, Getrauten und Begrabenen; 1541 folgt das Totenregister von St. Petri zu Rochlitz und das Trauregister von St. Nicolai zu Leipzig, letzteres mit


  1. Francke, a. a. 0.