Schöffenbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Buch der Ortsschöffen (Rechtspfleger) über die örtlichen Kaufverträge zwischen Verkäufer einer Bauern-, Gärtner- oder Häuslerstelle an den Käufer und eventuellen Zahlungsvereinbarungen.
Ein '''Schöppenbuch''' ist ein Buch der Ortsschöffen (Rechtspfleger) über die örtlichen Kaufverträge zwischen Verkäufer einer Bauern-, Gärtner- oder Häuslerstelle an den Käufer und eventuellen Zahlungsvereinbarungen.


Ausserdem können noch weitere Gläubiger und zum Teil auch andere Verwandte, die noch Gelder bekommen zu haben, angeführt werden.  
Ausserdem können noch weitere Gläubiger und zum Teil auch andere Verwandte, die noch Gelder bekommen zu haben, angeführt werden.  
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Zum Teil sind auch die Dienste und Geldabgabezinsen des Stellenbesitzers an den Grundherren zu finden.
Zum Teil sind auch die Dienste und Geldabgabezinsen des Stellenbesitzers an den Grundherren zu finden.


Mitunter sind Schöppenbücher hilfreich, Ahnen zu finden, die bei vernichteten Kirchenbüchern schwerlich aufzufinden wären.
Mitunter sind Schöppenbücher hilfreich, Personen zu finden, die bei vernichteten [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] schwerlich aufzufinden wären.


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]

Version vom 30. Dezember 2004, 14:51 Uhr

Ein Schöppenbuch ist ein Buch der Ortsschöffen (Rechtspfleger) über die örtlichen Kaufverträge zwischen Verkäufer einer Bauern-, Gärtner- oder Häuslerstelle an den Käufer und eventuellen Zahlungsvereinbarungen.

Ausserdem können noch weitere Gläubiger und zum Teil auch andere Verwandte, die noch Gelder bekommen zu haben, angeführt werden.

Zum Teil sind auch die Dienste und Geldabgabezinsen des Stellenbesitzers an den Grundherren zu finden.

Mitunter sind Schöppenbücher hilfreich, Personen zu finden, die bei vernichteten Kirchenbüchern schwerlich aufzufinden wären.