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Version vom 12. Juni 2005, 10:05 Uhr
Lagerbuch
Lagerbücher waren Register über den Besitz von Immobilien mit den davon zu erwartenden Einnahmen und den darauf liegenden Belastungen. Angeführt wurde in den Registern die Bezeichnung des Besitzes und dessen Lage. Bei in Erbpacht vergebenen Immobilien wurde der Name des Erbpächters mit aufgeführt.
Bei so in Erbpacht vergebenen Immobilien wurden die Lagerbücher ergänzt durch Gewinnbücher, Versterbbücher, Freibriefregister, Wechselbriefregister.
Bei den in Zeitpacht vergebenen Immobilien wurden die zeitlichen Pächter meist für den von Martini bis Martino laufenden Pachtzeitraum bei Kurzzeitpachten in nach den Immobilien georneten Listen jährlich erfaßt. Waren die Pachtzeiten über 4 oder 12 Jahre, oder in eher seltener vorkommenden Zeiträumen angelegt, gab es Register über die beurkundeten Pachtverträge.