Willküren: Unterschied zwischen den Versionen
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Beschrieben sind in den entsprechenden Protokollbüchern die teilnehmenden und gewählten Personen in den Stadtvierteln (Kluchten) oder Gilden. | Beschrieben sind in den entsprechenden Protokollbüchern die teilnehmenden und gewählten Personen in den Stadtvierteln (Kluchten) oder Gilden. | ||
Version vom 20. Oktober 2007, 12:44 Uhr
Willkür in einer Stadt bedeutet die willkürliche und freie Wahl oder Entschließung zur Wahl des Rates und der Bürgermeister, welche bei den Stadtgründungen (zunächst als Richter) im Hochmittelalter oder vorher zunächst von den Stadtgründern eingesetzt wurden und anfänglich meist den umliegenden Adelshäusern entstammten.
Beschrieben sind in den entsprechenden Protokollbüchern die teilnehmenden und gewählten Personen in den Stadtvierteln (Kluchten) oder Gilden.
Mitunter sind diese Protokollbücher von Willküren hilfreich, Personen zu finden, die ansonsten schwerlich aufzufinden oder von gleichnamigen Personen zu unterscheiden wären.