Nachrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
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Bedeutung: Vollstrecker
 
Der Nachrichter vollstreckt gerichtliche Leibesstrafen, wie Auspeitschen, Abhacken von Körperteilen, Todesstrafen durch Aufhängen oder Schwertstreich. Führt auch Folterungen Beschuldigter durch.
 
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Aktuelle Version vom 7. November 2007, 21:44 Uhr

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