Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Juni 2005, 13:57 Uhr

Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.

Von http://de.wikipedia.org/lexikon/Suffraganbistum