Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht. | Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht. | ||
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Version vom 12. Juli 2005, 08:51 Uhr
Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.
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