Zweitäger: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Januar 2008, 17:45 Uhr
Beschreibung
Die Frage was ist ein Zweitäger? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:
Dasjenige Erbe, welches jährlich 16 Handdienste leisten muß.
Quelle
- Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
- 1804 von Karl Philipp Schwertener