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„dieser Forderung der Eisenbahnverwaltung ist von dem Gemeinderat zu Wegberg in dessen Sitzung vom 8.Septemnber d.J. einstimmig beschlossen worden; da aber der Gemeinderat in dieser Sitzung nicht in beschlußfähiger Anzahl versammelt war, so hat am 4. laufenden Mts. eine nochmalige Beschlußfassung des Gemeinderates in der besagten Angelegenheit stattgefunden, bei welcher wiederum der erwähnten Forderung der Eisenbahn-Verwaltung einstimmig zugestimmt worden ist. Da auch in dieser Gemeinderatssitzung vom 4.l.Monats nicht die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern anwesend war, so ist dieser Beschluß durch Verfügung des Königlichen Landrats Dombois zu Erkelenz vom 5.lfd.Mts. nach §64 der Gemeindeordnung zustimmend ergänzt worden.“ | |||
Version vom 8. Februar 2008, 14:52 Uhr
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„dieser Forderung der Eisenbahnverwaltung ist von dem Gemeinderat zu Wegberg in dessen Sitzung vom 8.Septemnber d.J. einstimmig beschlossen worden; da aber der Gemeinderat in dieser Sitzung nicht in beschlußfähiger Anzahl versammelt war, so hat am 4. laufenden Mts. eine nochmalige Beschlußfassung des Gemeinderates in der besagten Angelegenheit stattgefunden, bei welcher wiederum der erwähnten Forderung der Eisenbahn-Verwaltung einstimmig zugestimmt worden ist. Da auch in dieser Gemeinderatssitzung vom 4.l.Monats nicht die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern anwesend war, so ist dieser Beschluß durch Verfügung des Königlichen Landrats Dombois zu Erkelenz vom 5.lfd.Mts. nach §64 der Gemeindeordnung zustimmend ergänzt worden.“