Geschichte der Gemeinde Wegberg/082: Unterschied zwischen den Versionen
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Der oben genannte Franz von Spiering, in dessen Besitz das Schloß Tüschenbroich im Jahre 1624 durch Kauf übergegangen war, übertrug die Pfarrstelle 1636 einem Kreuzherrn Tilman Breuer aus dem Konvent zu Wickrath. Bis dahin bestand hier also noch keine Niederlassung dieses Ordens. | Der oben genannte Franz von Spiering, in dessen Besitz das Schloß Tüschenbroich im Jahre 1624 durch Kauf übergegangen war, übertrug die Pfarrstelle 1636 einem Kreuzherrn Tilman Breuer aus dem Konvent zu Wickrath. Bis dahin bestand hier also noch keine Niederlassung dieses Ordens. | ||
Durch nachstehende Urkunde Nr. 10 vom 7. Oktober 1639 übertrug nun Spiering auch das Patronatsrecht auf den Kreuzherrenorden unwiderruflich, | |||
„also daß sie bey obgemelter Pfarrkirchen sollen ein Kloster bauen.“ | |||
In den damaligen Reformationswirren und bei den Folgen des 30 jährigen Krieges lag die Gefahr des Unglaubens und der Verwilderung der Sitten besonders nahe, weshalb vielfach derartige Klostergründungen vorgenommen wurden, „“zur Verbesserung des Gottesdienstes. | |||
*Urkunde Nr. 10 | |||
Version vom 23. Februar 2008, 11:54 Uhr
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Peter Noetlich dessen Sohn Stephan, welcher 21 Jahre alt und seine Studien absolviert habe. Noetlings resignierte schon 1640 auf die Stelle.
8. Kreuzherrenorden.
Der oben genannte Franz von Spiering, in dessen Besitz das Schloß Tüschenbroich im Jahre 1624 durch Kauf übergegangen war, übertrug die Pfarrstelle 1636 einem Kreuzherrn Tilman Breuer aus dem Konvent zu Wickrath. Bis dahin bestand hier also noch keine Niederlassung dieses Ordens.
Durch nachstehende Urkunde Nr. 10 vom 7. Oktober 1639 übertrug nun Spiering auch das Patronatsrecht auf den Kreuzherrenorden unwiderruflich, „also daß sie bey obgemelter Pfarrkirchen sollen ein Kloster bauen.“
In den damaligen Reformationswirren und bei den Folgen des 30 jährigen Krieges lag die Gefahr des Unglaubens und der Verwilderung der Sitten besonders nahe, weshalb vielfach derartige Klostergründungen vorgenommen wurden, „“zur Verbesserung des Gottesdienstes.
- Urkunde Nr. 10