Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/050: Unterschied zwischen den Versionen
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Capellen-Gilverath | |||
an Sonn= und Feiertagen Wirthshäuser besuchen, dort bis in die späte Nacht zubrächten und von den Jünglingen nach Hause begleitet würden<ref>Ein Wirthshaus in Gilverath führte den sonderbaren Namen, in mitra episcopali, in der Bischofsmützen.</ref>. Der Pastor solle wiederholt dagegen predigen und den Wirthen einschärfen, unter Strafe von einem Pfunde Wachs Frauenzimmer aufzunehmen und ihnen Getränke zu verabreichen. Damit solle den jungen Leuten eine anständige Erholung unter Aufsicht der Eltern oder Dienstherrschaften nicht versperrt werden, wenn solche nur nicht bis spät in die Nacht dauere. | |||
169 ist abermals durch den Official Adrian von Walenburg eine Visitation abgehalten worden. Die Hauptpunkte waren: | |||
1) Sämmtliche Altäre sollen, weil profanirt, bei nächster Gelegenheit von neuem consecrirt werden. | |||
2) Da noch immer die Unsitte herrscht, daß nach feierlichen Processionen Jünglinge und Jungfrauen sich auf dem Tanzboden einfinden und durch Trinken und andere Ecesse Aegerniß geben, so soll der Pfarrer von der Kanzel dagegen einschreiten und strenge verbieten, was nie, am wenigsten bei jener Gelegenheit, geduldet werden darf. | |||
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Version vom 24. Februar 2008, 13:19 Uhr
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Capellen-Gilverath
an Sonn= und Feiertagen Wirthshäuser besuchen, dort bis in die späte Nacht zubrächten und von den Jünglingen nach Hause begleitet würden[1]. Der Pastor solle wiederholt dagegen predigen und den Wirthen einschärfen, unter Strafe von einem Pfunde Wachs Frauenzimmer aufzunehmen und ihnen Getränke zu verabreichen. Damit solle den jungen Leuten eine anständige Erholung unter Aufsicht der Eltern oder Dienstherrschaften nicht versperrt werden, wenn solche nur nicht bis spät in die Nacht dauere.
169 ist abermals durch den Official Adrian von Walenburg eine Visitation abgehalten worden. Die Hauptpunkte waren:
1) Sämmtliche Altäre sollen, weil profanirt, bei nächster Gelegenheit von neuem consecrirt werden.
2) Da noch immer die Unsitte herrscht, daß nach feierlichen Processionen Jünglinge und Jungfrauen sich auf dem Tanzboden einfinden und durch Trinken und andere Ecesse Aegerniß geben, so soll der Pfarrer von der Kanzel dagegen einschreiten und strenge verbieten, was nie, am wenigsten bei jener Gelegenheit, geduldet werden darf.
- ↑ Ein Wirthshaus in Gilverath führte den sonderbaren Namen, in mitra episcopali, in der Bischofsmützen.