Geschichte der Gemeinde Wegberg/120: Unterschied zwischen den Versionen

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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficinm zn vergeben und mutzten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche nnterhalten,    (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)
 
Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zn habe».
Außer den schon erwähnten Gütern weiht das oben-bezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinenticn uon 171? noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:
 
Ziffer 8.  In der Herrlichkeit find 86 steuerbare Hausmanns Häuser und Höfe,  welche  jährlich je ein Ranchhuhn im Werte von 2 Blafferden ans das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner  „?u VVaclien ?u clienen, xu Leeckfe^en,  e>8en  uncl  50N8ten  wie  von  alterL  xu tliuen 8cl>u!cl>^".
 
9. Der Crinhhof hat 3 schwere Dienste jährlich zn tun.
 
10.  Der Nottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.
 
11.  Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Knchenmehls  auf  das Schloß zu liefern.
 
12.  Die grobe uud kleine Jagd  in  der ganzen Herrlichkeit, wie anch
 
13.  an einigen Plätzen  im Amt Watzenberg  und  im geld-rischen Gebiet die kleine Jagd.
 
14.  ?n Wegberg 3 Markttage.
 
15.  Die  Erbuogtei  des  Petersholzes  nnd  des  Frohnhofs zu  Kleingladbach.    Das  Stiftskapitel  zu  Cöln  hatte jährlichst  4V,  Malter  Roggen,  9  Malter  Hafer.  12 Snmmeren Weizen  und  4!! rad. albns  cöluisch (Geld) zu geben.  Der Erbuogt hatte dafür  2mal das Frohu gericht halten zn  lassen  nnd  den Gerichtspersonen das Tractemeut zu geben.  Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof  oder  auf  der  Kirchporten  zn Kleingladbach durch  den Vogt  der Herrlichkeit Tüfchenbroich mit Ge richtsfchreibern nnd 7 Frohnfcheffen statt,  die  alle nebst dem Frohnboten  von  den  zeitigen Herren zu Tuschen bwich eruannt werde».    Znr Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr  von Tüschenbroich und das

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Geschichte der Gemeinde Wegberg
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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficinm zn vergeben und mutzten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche nnterhalten, (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)

Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zn habe». Außer den schon erwähnten Gütern weiht das oben-bezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinenticn uon 171? noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:

Ziffer 8. In der Herrlichkeit find 86 steuerbare Hausmanns Häuser und Höfe, welche jährlich je ein Ranchhuhn im Werte von 2 Blafferden ans das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner „?u VVaclien ?u clienen, xu Leeckfe^en, e>8en uncl 50N8ten wie von alterL xu tliuen 8cl>u!cl>^".

9. Der Crinhhof hat 3 schwere Dienste jährlich zn tun.

10. Der Nottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.

11. Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Knchenmehls auf das Schloß zu liefern.

12. Die grobe uud kleine Jagd in der ganzen Herrlichkeit, wie anch

13. an einigen Plätzen im Amt Watzenberg und im geld-rischen Gebiet die kleine Jagd.

14. ?n Wegberg 3 Markttage.

15. Die Erbuogtei des Petersholzes nnd des Frohnhofs zu Kleingladbach. Das Stiftskapitel zu Cöln hatte jährlichst 4V, Malter Roggen, 9 Malter Hafer. 12 Snmmeren Weizen und 4!! rad. albns cöluisch (Geld) zu geben. Der Erbuogt hatte dafür 2mal das Frohu gericht halten zn lassen nnd den Gerichtspersonen das Tractemeut zu geben. Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof oder auf der Kirchporten zn Kleingladbach durch den Vogt der Herrlichkeit Tüfchenbroich mit Ge richtsfchreibern nnd 7 Frohnfcheffen statt, die alle nebst dem Frohnboten von den zeitigen Herren zu Tuschen bwich eruannt werde». Znr Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr von Tüschenbroich und das