Geschichte der Gemeinde Wegberg/120: Unterschied zwischen den Versionen

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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficium zu vergeben und mußten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche unterhalten.    (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)


der Kirche zu Doveren das zweite Beneficinm zn vergeben und mutzten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche nnterhalten,    (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)
Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zu haben.


Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zn habe».
Außer den schon erwähnten Gütern weißt das oben bezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinentien von 1717 noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:
Außer den schon erwähnten Gütern weiht das oben-bezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinenticn uon 171? noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:


Ziffer 8.  In der Herrlichkeit find 86 steuerbare Hausmanns Häuser und Höfe,  welche  jährlich je ein Ranchhuhn im Werte von 2 Blafferden ans das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner  „?u VVaclien ?u clienen, xu Leeckfe^ene>8en   uncl   50N8ten   wie  von  alterL   xu tliuen 8cl>u!cl>^".  
: Ziffer 8.  In der Herrlichkeit sind 86 steuerbare Hausmanns-Häuser und Höfe,  welche  jährlich je ein Rauchhuhn im Werte von 2 Blafferden auf das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner  <tt>„zu Wachen zu dienen, zu Beeckfegeneisen   und   sonsten   wie  von  alterß   xu thuen schuldig". </tt>


9. Der Crinhhof hat 3 schwere Dienste jährlich zn tun.
: 9. Der Crinßhof hat 3 schwere Dienste jährlich zu tun.


10.  Der Nottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.
: 10.  Der Rottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.


11.  Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Knchenmehls   auf  das Schloß zu liefern.
: 11.  Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Kuchenmehls   auf  das Schloß zu liefern.


12.  Die grobe uud kleine Jagd  in  der ganzen Herrlichkeit, wie anch
: 12.  Die grobe uud kleine Jagd  in  der ganzen Herrlichkeit, wie auch


13.  an einigen Plätzen  im Amt Watzenberg   und  im geld-rischen Gebiet die kleine Jagd.
: 13.  an einigen Plätzen  im Amt Waßenberg   und  im geldrischen Gebiet die kleine Jagd.


14.  ?n Wegberg 3 Markttage.
: 14.  In Wegberg 3 Markttage.


15.  Die  Erbuogtei   des  Petersholzes  nnd   des  Frohnhofs zu  Kleingladbach.    Das  Stiftskapitel  zu  Cöln  hatte jährlichst  4V,  Malter  Roggen,  9  Malter  Hafer.  12 Snmmeren Weizen  und  4!! rad. albns cöluisch (Geld) zu geben.  Der Erbuogt hatte dafür  2mal das Frohu gericht halten zn lassen  nnd   den Gerichtspersonen das Tractemeut zu geben.  Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof  oder  auf  der  Kirchporten  zn Kleingladbach durch  den Vogt  der Herrlichkeit Tüfchenbroich mit Ge richtsfchreibern nnd 7 Frohnfcheffen statt,  die  alle nebst dem Frohnboten  von  den  zeitigen Herren zu Tuschen bwich eruannt werde».    Znr Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr  von Tüschenbroich und das
: 15.  Die  Erbvogtei   des  Petersholzes  und   des  Frohnhofs zu  Kleingladbach.    Das  Stiftskapitel  zu  Cöln  hatte jährlichst  ,  Malter  Roggen,  9  Malter  Hafer.  12 Summeren Weizen  und  40 rad. albus cölnisch (Geld) zu geben.  Der Erbvogt hatte dafür  2mal das Frohngericht  halten zu lassen  und   den Gerichtspersonen das Tractement zu geben.  Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof  oder  auf  der  Kirchporten  zu Kleingladbach durch  den Vogt  der Herrlichkeit Tüschenbroich mit Gerichtsschreibern und 7 Frohnscheffen statt,  die  alle nebst dem Frohnboten  von  den  zeitigen Herren zu Tüschenbroich ernannt werden.    Zur Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr  von Tüschenbroich und das

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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficium zu vergeben und mußten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche unterhalten. (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)

Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zu haben.

Außer den schon erwähnten Gütern weißt das oben bezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinentien von 1717 noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:

Ziffer 8. In der Herrlichkeit sind 86 steuerbare Hausmanns-Häuser und Höfe, welche jährlich je ein Rauchhuhn im Werte von 2 Blafferden auf das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner „zu Wachen zu dienen, zu Beeckfegen, eisen und sonsten wie von alterß xu thuen schuldig".
9. Der Crinßhof hat 3 schwere Dienste jährlich zu tun.
10. Der Rottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.
11. Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Kuchenmehls auf das Schloß zu liefern.
12. Die grobe uud kleine Jagd in der ganzen Herrlichkeit, wie auch
13. an einigen Plätzen im Amt Waßenberg und im geldrischen Gebiet die kleine Jagd.
14. In Wegberg 3 Markttage.
15. Die Erbvogtei des Petersholzes und des Frohnhofs zu Kleingladbach. Das Stiftskapitel zu Cöln hatte jährlichst 4½, Malter Roggen, 9 Malter Hafer. 12 Summeren Weizen und 40 rad. albus cölnisch (Geld) zu geben. Der Erbvogt hatte dafür 2mal das Frohngericht halten zu lassen und den Gerichtspersonen das Tractement zu geben. Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof oder auf der Kirchporten zu Kleingladbach durch den Vogt der Herrlichkeit Tüschenbroich mit Gerichtsschreibern und 7 Frohnscheffen statt, die alle nebst dem Frohnboten von den zeitigen Herren zu Tüschenbroich ernannt werden. Zur Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr von Tüschenbroich und das