Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/020: Unterschied zwischen den Versionen

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Hause Schinnen stammen, , wie  denn ja auch der in der Urkunde als Zeuge vorkommende  Bruder des Herrn  zu Rode sich Engelbrecht von Schinnen schreibt.  Goedert und Engelbrecht sind nämlich Söhne des Ritters Winand von: Schinnen (*). Dieser ist aber ein Bruder  des Ritters Diedrich  Herrn zu Schinnen, gemäss Urkunde v. J. 1271 bei Lacomblet. Herr Diedrich und  sein Sohn  Goedert  hatten  sich,  wie es  dort heisst, die Feindschaft, der  Cölner  zugezogen.  Zur  Sühne, und damit dieselben sie zu ihren Mitbürgern machten,  stellten sie der Stadt ihre Weingärten zu Rhoendorf bei Honnef gelegen, zu Lehen, und verpflichteten sich überdies, derselben in Kriegszeit vierzig Tage lang mit  vier Rittern  und  fünf Knappen auf Erfordern beizustehen.  Zeugen dieses Vertrages sind unter andern Diedrichs Bruder,  Winand von Schinnen, und sein Verwandter Gerart Vogt zu Cöln. — Da  also das Haus Schinnen seinen eigenen angestammten Herrn hat, einen Herrn, dessen Ahnen: wenigstens bis ins zwölfte Jahrhundert hinauf reichen: so sollte  man glauben, die Collation müsse diesem Hause, und nicht den beiden obigen Rittern zustehen. Allein wie es hin und wieder vorkommt, dass in der Erbtheilung das Patronatsrecht einem jüngern Sohne zugetheilt worden, so mag auch Ritter Winand gemeinschaftlich mit seinem jüngern Bruder dem  Herrn  zu  Spalcbeck  die Collation zu Schinnen erhalten haben.  Nach  Tod des Winand glaubte der Bruder ein gewisses Vorrecht zu haben, und gerieth daher mit seinem Neffen in Streit. — Eine zweite Fragen ist: Wie kommt Ritter Goedert zu dem  Hause Rode?  Diese Frage lässt sich aus den mir vorliegenden Documenten nicht beantworten. Wie ich aber annehme,  dass unter jenem Rode, als dessen Herr bei Lacomblet bis zum J.  1265 Werner genannt wird, nicht Herzogenrode,sondern  Herwinandsrode  zu  verstehen sei, so möchte ich ferner annehmen, dass Ritter Goedert durch Heirath mit einer Tochter des Werner, Herr zu Rode geworden. — Sein Sohn und Nachfolger


Hause Schinnen stammen, , wie  denn ja auch der in der Ur-, kunde als Zeuge vorkommende  Bruder des Herrn  zu; Rode sich Engelbrecht von Schinnen schreibt. . Goedert und Engelbrecht sind nämlich Söhne des Ritters Winand von: Schinnen (*). Dieser ist aber ein Bruder  des Ritters Diedrich  Herrn zu Schinnen, gemäss Urkunde v. J. 1271 bei Lacomblet. Herr Diedrich und  sein Sohn  Goedert  hatten  sich,  wie es  dort heisst, die Feindschaft, der  Cölner  zugezogen.  Zur  Sühne, und: damit dieselben sie. zu ihren Mitbürgern machten,  stellten sie der Stadt ihre Weingärten zu. Rhoendorf bei Honnef gelegen, zu Lehen, und verpflichteten sich überdies, derselben in Kriegszeit vierzig Tage lang mit  vier Rittern  und  fünf Knappen auf Erfordern beizustehen.  Zeugen dieses Vertrages sind unter andern Diedrichs Bruder,  Winand von Schinnen, und sein Verwandter Gerart Vogt zu Cöln. — Da  also das Haus Schinnen seinen eigenen angestammten Herrn hat, einen Herrn, dessen Ahnen: wenigstens bis ins zwölfte Jahrhundert hinauf reichen: so sollte  man glauben, die Collation müsse diesem Hause, und nicht den beiden obigen Rittern zustehen. Allein wie es hin und. wieder vorkommt, dass in der Erbthei-lung das Patronatsrecht einem jüngern Sohne zugetheilt worden, so mag auch Ritter Winand gemeinschaftlich mit seinem jüngern Bruder dem  Herrn  zu  Spalcbeck  die Collation zu Schinnen erhalten haben.  Nach  Tod des Winand glaubte der Bruder ein gewisses Vorrecht zu haben, und gerieth daher mit seinem Neffen in Streit. — Eine zweite Fragen ist: Wie kommt Ritter Goedert zu dem  Hause Rode?  Diese Frage lässt sich aus den mir vorliegenden Documenten nicht beant-worten. Wie ich aber annehme,  dass unter jenem Rode, als dessen Herr bei Lacomblet bis zum J.  1265 Werner genannt wird, nicht Herzogenrode, sondern  Herwinandsrode  zu  ver-stehen sei, so möchte ich ferner annehmen, dass Ritter Goe dert durch Heirath mit einer Tochter des Werner, Herr zu Rode geworden. — Sein Sohn und Nachfolger


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: (*) Gemäss einer unter den  Herwinandsroder Briefschaften  befindlichen Urkunde v. J. 1260 stand Ritter Winand im Solde des Erzbischofs Conrad von Cöln.
: (*) Gemäss einer unter den  Herwinandsroder Briefschaften  befindlichen Urkunde v. J. 1260 stand Ritter Winand im Solde des Erzbischofs Conrad von Cöln.
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Winand Herr zu Rode Ritter war mit Adelheid (*) Tochter des Ritters Raso Maschereil von  Schoenau verheirathet, mit der er zwei Söhne hatte:  Johann  Maschereil und Goedert von Schoenau, der im J. 1340 noch Goedert von  Rode heisst.  Beide Herren  sind  schon im Vorhergehenden  als Brüder constatirt; zum Ueberfluss führe ich noch aus einer Urkunde v. J. 1373 folgende Stelle an: »So hain wir Johan Maschareil Here zo Raide Ritter vnse Siegel an diesen brief gehangen Ind haint vort gebeden zo eynen meirren getzuge hern Reynart Eiste  son van  Schoinvorst  Here  zo  Sichem, hern Johanne van Schoinvorst Burchgreue zo Monyoie Rittere vnss lieue neuen Ind Goedart van Schonauwen vnsen lieuen bruder, dat sy eir siegele by den vnsen an diesen brief hauen gehangen«: — Ritter Winand wurde im J. 1347 von Gerart von Virnenburg  Propst zu Aachen mit dem Gut zu Nuwen-berch belehnt.  Ihm folgt sein Sohn
 
 
 
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Winand Herr zu Rode Ritter war mit Adelheid (*) Tochter des Ritters Raso Maschereil von  Schoenau verheirathet, mit der er zwei Söhne hatte:  Johann  Maschereil und Goedert von Schoenau, der im J. 1340 noch Goedert von  Rode heisst.  Beide Herren  sind  schon im Vorhergehenden  als Brüder constatirt; zum Ueberfluss führe ich noch aus einer Urkunde v. J. 1373 folgende Stelle an: '' »So hain wir Johan Maschareil Here zo Raide Ritter vnse Siegel an diesen brief gehangen Ind haint vort gebeden zo eynen meirren getzuge hern Reynart Eiste  son van  Schoinvorst  Here  zo  Sichem, hern Johanne van Schoinvorst Burchgreue zo Monyoie Rittere vnss lieue neuen Ind Goedart van Schonauwen vnsen lieuen bruder, dat sy eir siegele by den vnsen an diesen brief hauen gehangen«:'' — Ritter Winand wurde im J. 1347 von Gerart von Virnenburg  Propst zu Aachen mit dem Gut zu Nuwenberch belehnt.  Ihm folgt sein Sohn.
 
 
 
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===== C. =====
Johann Maschereil Herr zu Rode Ritter. Derselbe war mit Maria von Opey Tochter des Lambrecht Herrn zu Opey verheirathet, und hatte ausser seinem Nachfolger Winand noch etwa vier Kinder:
Johann Maschereil Herr zu Rode Ritter. Derselbe war mit Maria von Opey Tochter des Lambrecht Herrn zu Opey verheirathet, und hatte ausser seinem Nachfolger Winand noch etwa vier Kinder:
:1. Lambrecht von Rode Canonich zu; Antwerpen.
 
:2. Adelheid von Rode heirathete im J. 1382 Claes Hoen
:1. Lambrecht von Rode Canonich zu Antwerpen.
Sohn des Ritters Hermann Hoen von dem Broich. Gilys
 
von dem Wyer Ritter, Gerart von Cortenbach und
:2. Adelheid von Rode heirathete im J. 1382 Claes Hoen Sohn des Ritters Hermann Hoen von dem Broich. Gilys von dem Wyer Ritter, Gerart von Cortenbach und
Diedrich Crummel vn Eynatten sind Zeugen des Ehe-
:Diedrich Crummel vn Eynatten sind Zeugen des Ehevertrags, den Adelheids Bruder mit folgenden Worten unterschreibt:''Wyr Wynant van Rode prouoest derkirchen van sent Seruaes  te Triecht kennen openbehr''
vertrags, den Adelheids Bruder mit folgenden Worten
 
unterschreibt: Wyr Wynant van Rode prouoest der
kirchen van sent Seruaes  te Triecht kennen openbehr-


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: (*) Den Namen Adelheid habe ich ans der mitgetheilten Urkunde v. J. 1326 entnommen.  In einem alten  Inventarium  Litterarum  findet sich
: (*) Den Namen Adelheid habe ich aus der mitgetheilten Urkunde v. J. 1326 entnommen.  In einem alten  Inventarium  Litterarum  findet sich diese Aufzeichnung: ''»Elisabeten von Schonawen Frawen zu Wynands radt Testament ex anno 1359,'' wo der Vorname Elisabeth wohl nur auf einem Versehen des Schreibers  beruht.
diese Aufzeichnung: »Elisabeten von Schonawen Frawen zu Wynands radt Testament ex anno 1359, wo der Vorname Elisabeth wohl nur auf einem Versehen des Schreibers  beruht.

Version vom 17. März 2008, 14:17 Uhr

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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Hause Schinnen stammen, , wie denn ja auch der in der Urkunde als Zeuge vorkommende Bruder des Herrn zu Rode sich Engelbrecht von Schinnen schreibt. Goedert und Engelbrecht sind nämlich Söhne des Ritters Winand von: Schinnen (*). Dieser ist aber ein Bruder des Ritters Diedrich Herrn zu Schinnen, gemäss Urkunde v. J. 1271 bei Lacomblet. Herr Diedrich und sein Sohn Goedert hatten sich, wie es dort heisst, die Feindschaft, der Cölner zugezogen. Zur Sühne, und damit dieselben sie zu ihren Mitbürgern machten, stellten sie der Stadt ihre Weingärten zu Rhoendorf bei Honnef gelegen, zu Lehen, und verpflichteten sich überdies, derselben in Kriegszeit vierzig Tage lang mit vier Rittern und fünf Knappen auf Erfordern beizustehen. Zeugen dieses Vertrages sind unter andern Diedrichs Bruder, Winand von Schinnen, und sein Verwandter Gerart Vogt zu Cöln. — Da also das Haus Schinnen seinen eigenen angestammten Herrn hat, einen Herrn, dessen Ahnen: wenigstens bis ins zwölfte Jahrhundert hinauf reichen: so sollte man glauben, die Collation müsse diesem Hause, und nicht den beiden obigen Rittern zustehen. Allein wie es hin und wieder vorkommt, dass in der Erbtheilung das Patronatsrecht einem jüngern Sohne zugetheilt worden, so mag auch Ritter Winand gemeinschaftlich mit seinem jüngern Bruder dem Herrn zu Spalcbeck die Collation zu Schinnen erhalten haben. Nach Tod des Winand glaubte der Bruder ein gewisses Vorrecht zu haben, und gerieth daher mit seinem Neffen in Streit. — Eine zweite Fragen ist: Wie kommt Ritter Goedert zu dem Hause Rode? Diese Frage lässt sich aus den mir vorliegenden Documenten nicht beantworten. Wie ich aber annehme, dass unter jenem Rode, als dessen Herr bei Lacomblet bis zum J. 1265 Werner genannt wird, nicht Herzogenrode,sondern Herwinandsrode zu verstehen sei, so möchte ich ferner annehmen, dass Ritter Goedert durch Heirath mit einer Tochter des Werner, Herr zu Rode geworden. — Sein Sohn und Nachfolger



(*) Gemäss einer unter den Herwinandsroder Briefschaften befindlichen Urkunde v. J. 1260 stand Ritter Winand im Solde des Erzbischofs Conrad von Cöln.

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B.


Winand Herr zu Rode Ritter war mit Adelheid (*) Tochter des Ritters Raso Maschereil von Schoenau verheirathet, mit der er zwei Söhne hatte: Johann Maschereil und Goedert von Schoenau, der im J. 1340 noch Goedert von Rode heisst. Beide Herren sind schon im Vorhergehenden als Brüder constatirt; zum Ueberfluss führe ich noch aus einer Urkunde v. J. 1373 folgende Stelle an: »So hain wir Johan Maschareil Here zo Raide Ritter vnse Siegel an diesen brief gehangen Ind haint vort gebeden zo eynen meirren getzuge hern Reynart Eiste son van Schoinvorst Here zo Sichem, hern Johanne van Schoinvorst Burchgreue zo Monyoie Rittere vnss lieue neuen Ind Goedart van Schonauwen vnsen lieuen bruder, dat sy eir siegele by den vnsen an diesen brief hauen gehangen«: — Ritter Winand wurde im J. 1347 von Gerart von Virnenburg Propst zu Aachen mit dem Gut zu Nuwenberch belehnt. Ihm folgt sein Sohn.


C.


Johann Maschereil Herr zu Rode Ritter. Derselbe war mit Maria von Opey Tochter des Lambrecht Herrn zu Opey verheirathet, und hatte ausser seinem Nachfolger Winand noch etwa vier Kinder:

1. Lambrecht von Rode Canonich zu Antwerpen.
2. Adelheid von Rode heirathete im J. 1382 Claes Hoen Sohn des Ritters Hermann Hoen von dem Broich. Gilys von dem Wyer Ritter, Gerart von Cortenbach und
Diedrich Crummel vn Eynatten sind Zeugen des Ehevertrags, den Adelheids Bruder mit folgenden Worten unterschreibt:Wyr Wynant van Rode prouoest derkirchen van sent Seruaes te Triecht kennen openbehr



(*) Den Namen Adelheid habe ich aus der mitgetheilten Urkunde v. J. 1326 entnommen. In einem alten Inventarium Litterarum findet sich diese Aufzeichnung: »Elisabeten von Schonawen Frawen zu Wynands radt Testament ex anno 1359, wo der Vorname Elisabeth wohl nur auf einem Versehen des Schreibers beruht.