Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)/16: Unterschied zwischen den Versionen
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Phandschilling und hauß Kinspergkh, ditzmale Deiner Inhabung, abzuloesen. Derwegen an Dich unnser genedig begeern, Du wellest Dich unbeschwert mit Ime umb solche loesung gnetlich unnd freundtlich vertragen, wollen wir in genaden annemben. Geben auf unnserm kuniglichen Sloß Prag den 18. Februar anno Im 45. Unnserer Reiche der Romischen Im 15. unnd der Anndern aller Im Nennzehennden. Ferdinand<ref>St.-A. Orts-Akten Kinsberg. Das Original befindet sich im Fürstenst. Fam.-Archiv unter Doc. D. S. Nr. 3.</ref>. | Phandschilling und hauß Kinspergkh, ditzmale Deiner Inhabung, abzuloesen. Derwegen an Dich unnser genedig begeern, Du wellest Dich unbeschwert mit Ime umb solche loesung gnetlich unnd freundtlich vertragen, wollen wir in genaden annemben. Geben auf unnserm kuniglichen Sloß Prag den 18. Februar anno Im 45. Unnserer Reiche der Romischen Im 15. unnd der Anndern aller Im Nennzehennden. Ferdinand<ref>St.-A. Orts-Akten Kinsberg. Das Original befindet sich im Fürstenst. Fam.-Archiv unter Doc. D. S. Nr. 3.</ref>. | ||
Am 1.November desselben Jahres urkundet nun Ferdinand I., daß er Schloß nnd Herrschaft Kinsberg gegen die Pfandsumme von 1600 ung. Gulden in Gold an Matthias von Logau und dessen Sohn Kaspar, „so jetzt bei unserm geliebten Sohne Erzherzog Maximilian in Diensten ist<ref>St.-A. Orts-Akten Kinsberg. Das Original befindet sich im Fürstenst. Fam.-Archiv unter Doc. D. S. Nr. 3.</ref>“, pfandweise lebenslang übergeben hat. Wegen der bisherigen und zukünftigen treuen Dienste Logaus schlägt der König zur genannten Pfandsumme noch ein Gnadengeld von 400 ung. Gulden in Gold, so daß der Pfandschilling nunmehr 2000 Gulden beträgt. Weil das Schloß zum Teil baufällig ist und, wenn nicht Besserungen vorgenommen würden, künftig ein großer Schaden geschehen könnte, gestattet er überdies dem neuen Pfandesinhaber, 500 rhein. Gulden in das Schloß zu verbauen, welche bei der Pfandesabtretung mit der Pfandsumme und dem Gnadengelde wiedererstattet werden sollen. Nach dem Absterben Matthias' von Logau soll sein Sohn Kaspar Schloß und Herrschaft Kinsberg auf Lebenszeit pfandweise innehaben. Was beide etwa an Gütern zur Herrschaft zukaufen, soll bei derselben gegen Erstattung der Auslagen verbleiben; was aber auf dem Grund und Boden derselben durch Bergbau gewonnen werden sollte, bleibt dem Könige vorbehalten<ref>St.-A. F. Schw.-J. I. 73 e.</ref>. | Am 1.November desselben Jahres urkundet nun Ferdinand I., daß er Schloß nnd Herrschaft Kinsberg gegen die Pfandsumme von 1600 ung. Gulden in Gold an Matthias von Logau und dessen Sohn Kaspar, „so jetzt bei unserm geliebten Sohne Erzherzog Maximilian in Diensten ist<ref>St.-A. Orts-Akten Kinsberg. Das Original befindet sich im Fürstenst. Fam.-Archiv unter Doc. D. S. Nr. 3.</ref>“, pfandweise lebenslang übergeben hat. Wegen der bisherigen und zukünftigen treuen Dienste Logaus schlägt der König zur genannten Pfandsumme noch ein Gnadengeld von 400 ung. Gulden in Gold, so daß der Pfandschilling nunmehr 2000 Gulden beträgt. Weil das Schloß zum Teil baufällig ist und, wenn nicht Besserungen vorgenommen würden, künftig ein großer Schaden geschehen könnte, gestattet er überdies dem neuen Pfandesinhaber, 500 rhein. Gulden in das Schloß zu verbauen, welche bei der Pfandesabtretung mit der Pfandsumme und dem Gnadengelde wiedererstattet werden sollen. Nach dem Absterben Matthias' von Logau soll sein Sohn Kaspar Schloß und Herrschaft Kinsberg auf Lebenszeit pfandweise innehaben. Was beide etwa an Gütern zur Herrschaft zukaufen, soll bei derselben gegen Erstattung der Auslagen verbleiben; was aber auf dem Grund und Boden derselben durch Bergbau gewonnen werden sollte, bleibt dem Könige vorbehalten<ref>St.-A. F. Schw.-J. I. 73 e.</ref>. | ||
Aktuelle Version vom 23. März 2008, 20:23 Uhr
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Phandschilling und hauß Kinspergkh, ditzmale Deiner Inhabung, abzuloesen. Derwegen an Dich unnser genedig begeern, Du wellest Dich unbeschwert mit Ime umb solche loesung gnetlich unnd freundtlich vertragen, wollen wir in genaden annemben. Geben auf unnserm kuniglichen Sloß Prag den 18. Februar anno Im 45. Unnserer Reiche der Romischen Im 15. unnd der Anndern aller Im Nennzehennden. Ferdinand[1].
Am 1.November desselben Jahres urkundet nun Ferdinand I., daß er Schloß nnd Herrschaft Kinsberg gegen die Pfandsumme von 1600 ung. Gulden in Gold an Matthias von Logau und dessen Sohn Kaspar, „so jetzt bei unserm geliebten Sohne Erzherzog Maximilian in Diensten ist[2]“, pfandweise lebenslang übergeben hat. Wegen der bisherigen und zukünftigen treuen Dienste Logaus schlägt der König zur genannten Pfandsumme noch ein Gnadengeld von 400 ung. Gulden in Gold, so daß der Pfandschilling nunmehr 2000 Gulden beträgt. Weil das Schloß zum Teil baufällig ist und, wenn nicht Besserungen vorgenommen würden, künftig ein großer Schaden geschehen könnte, gestattet er überdies dem neuen Pfandesinhaber, 500 rhein. Gulden in das Schloß zu verbauen, welche bei der Pfandesabtretung mit der Pfandsumme und dem Gnadengelde wiedererstattet werden sollen. Nach dem Absterben Matthias' von Logau soll sein Sohn Kaspar Schloß und Herrschaft Kinsberg auf Lebenszeit pfandweise innehaben. Was beide etwa an Gütern zur Herrschaft zukaufen, soll bei derselben gegen Erstattung der Auslagen verbleiben; was aber auf dem Grund und Boden derselben durch Bergbau gewonnen werden sollte, bleibt dem Könige vorbehalten[3].