GOV/Objekttyp 167: Unterschied zwischen den Versionen

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(Definition Mandatsgebiet.)
(kein Unterschied)

Version vom 17. April 2008, 10:29 Uhr

Mandatsgebiet: Im Verlauf der Friedensverhandlungen nach dem ersten Weltkrieg (1919-1922) unter Völkerbundsaufsicht gestelltes Gebiet (nach dem zweiten Weltkrieg, "Treuhandgebiet" [Trust Territory] der Vereinten Nationen). Dies umfasst hauptsächlich Teile des ehemaligen osmanischen Reiches und deutsche Übersee-Kolonien, aber in Europa auch die Gebiete von Danzig, der Memel und des Saar-Beckens. Mandatsgebiete wurden entweder vom Völkerbund direkt (Danzig) oder unter Völkerbundsaufsicht von Mandatar-Mächten verwaltet.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mandat_(V%C3%B6lkerrecht)