Edelherr: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. April 2008, 11:36 Uhr

Edelherr = nobilis (lat.)

Adeliger, im Mittelalter ursprünglich oberhalb der Ministerialität und mit eigener Herrlichkeit, ehefähig mit dem übrigen Hochadel (z.B. mittelalterlicher Grafenstand).