Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/019: Unterschied zwischen den Versionen

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Herrlichkeit Breidenbent an Ferdinand von Palant ab. Ferner übertragen sie demselben alle Forderungen so sie an den Grafen von Waldeck wegen der Herrschaften Palant, Frechem, Bachern, Kintzweiler und sonsten haben, desgleichen auch das auf tödlichen Abgang des Marsilius Frh. von Palant zu Schlossberg ihnen anerstorbene Successions-Recht des Mannlehcns zu Frechem. Dahingegen verbindet sich Ferdinand von Palant dem Herrn von Palant zu Stotzheim und seinem Sohne gleich nach erfolgter Cession und Extradirung der auf genannte Herrschaften bezüglichen Documente und Briefschaften als Verzichtspfenning 200 Rthlr. species baar zu erlegen, und überdies dem Vater ad dies vitae jedes Jahr 150 und dem Sohne in gleicher Weise 200 Rthlr. in zahlen. Und gelangte Herr von Palant zu Borschemich zu ruhigem und völligem Genüsse der Herrschaft Frechem, in diesem Falle verpflichtet er sich dem Johann Werner von Palant neben den 200 Rthlr. jährlichs noch gleichfalls ad dies vitae ,100 Goldgulden zu entrichten. — Einen Commentar über die in dem Vergleich angedeuteten anderweitigen Verhältnisse zu geben, würde, wenn der Verfasser auch dies vermöchte, doch tiel zu weit vom Ziel abführen. Ich gehe daher zu dem folgenden Buchstaben über.
 
P.
 
Ferdinand Frh. von Palant Herr zu Breidenbent. Gleich nach obigem Vergleich wurde derselbe mit Breidenbent belehnt, und ist nun also rechtmässiger Herr dieses Hauses; und wenn der in selbigem Akt erwähnte Johann Werner Frh. von Palant in Briefschaften vom J. 1G92 noch Herr zu Breidenbent (Birgelen und Wildenrath) genannt wird, so weiss ich darüber keine an¬dere Erklärung zu geben, als zu sagen: er führt diesen Titel wegen seiner Breidenbender Leibrente. Dem Ferdinand von Palant folgt sein ältester Sohn
Herrlichkeit Breidenbent an Ferdinand von Palant ab. Ferner übertragen sie demselben alle Forderungen so sie an den Grafen von Waldeck wegen der Herrschaften Palant, Frechem, Bachern, Kintzweiler und sonsten haben, desgleichen auch das auf tödlichen Abgang des Marsilius Frh. von Palant zu Schlossberg ihnen anerstorbene Successions-Recht des Mannlehens zu Frechem. Dahingegen verbindet sich Ferdinand von Palant dem Herrn von Palant zu Stotzheim und seinem Sohne gleich nach erfolgter Cession und Extradirung der auf genannte Herrschaften bezüglichen Documente und Briefschaften als Verzichtspfenning 200 Rthlr. species baar zu erlegen, und überdies dem Vater ad dies vitae jedes Jahr 150 und dem Sohne in gleicher Weise 200 Rthlr. in zahlen. Und gelangte Herr von Palant zu Borschemich zu ruhigem und völligem Genüsse der Herrschaft Frechem, in diesem Falle verpflichtet er sich dem Johann Werner von Palant neben den 200 Rthlr. jährlichs noch gleichfalls ad dies vitae ,100 Goldgulden zu entrichten. — Einen Commentar über die in dem Vergleich angedeuteten anderweitigen Verhältnisse zu geben, würde, wenn der Verfasser auch dies vermöchte, doch viel zu weit vom Ziel abführen. Ich gehe daher zu dem folgenden Buchstaben über.
Q.
 
Johann Wilhelm Alphons Frh. von Palant Herr zu Breiden¬bent, Sommersberg und Zieverich, Amtmann zu Boslar und der Jülichschen Landstände Direktor. Er war verheirathet mit Johanna Lambertina Tochter des Wolfgang Wilhelm Frh. von
 
 
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Ferdinand Frh. von Palant Herr zu Breidenbent. Gleich nach obigem Vergleich wurde derselbe mit Breidenbent belehnt, und ist nun also rechtmässiger Herr dieses Hauses; und wenn der in selbigem Akt erwähnte Johann Werner Frh. von Palant in Briefschaften vom J. 1692 noch Herr zu Breidenbent (Birgelen und Wildenrath) genannt wird, so weiss ich darüber keine andere Erklärung zu geben, als zu sagen: er führt diesen Titel wegen seiner Breidenbender Leibrente. Dem Ferdinand von Palant folgt sein ältester Sohn
 
 
 
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Johann Wilhelm Alphons Frh. von Palant Herr zu Breidenbent, Sommersberg und Zieverich, Amtmann zu Boslar und der Jülichschen Landstände Direktor. Er war verheirathet mit Johanna Lambertina Tochter des Wolfgang Wilhelm Frh. von

Version vom 1. Mai 2008, 13:05 Uhr

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Herrlichkeit Breidenbent an Ferdinand von Palant ab. Ferner übertragen sie demselben alle Forderungen so sie an den Grafen von Waldeck wegen der Herrschaften Palant, Frechem, Bachern, Kintzweiler und sonsten haben, desgleichen auch das auf tödlichen Abgang des Marsilius Frh. von Palant zu Schlossberg ihnen anerstorbene Successions-Recht des Mannlehens zu Frechem. Dahingegen verbindet sich Ferdinand von Palant dem Herrn von Palant zu Stotzheim und seinem Sohne gleich nach erfolgter Cession und Extradirung der auf genannte Herrschaften bezüglichen Documente und Briefschaften als Verzichtspfenning 200 Rthlr. species baar zu erlegen, und überdies dem Vater ad dies vitae jedes Jahr 150 und dem Sohne in gleicher Weise 200 Rthlr. in zahlen. Und gelangte Herr von Palant zu Borschemich zu ruhigem und völligem Genüsse der Herrschaft Frechem, in diesem Falle verpflichtet er sich dem Johann Werner von Palant neben den 200 Rthlr. jährlichs noch gleichfalls ad dies vitae ,100 Goldgulden zu entrichten. — Einen Commentar über die in dem Vergleich angedeuteten anderweitigen Verhältnisse zu geben, würde, wenn der Verfasser auch dies vermöchte, doch viel zu weit vom Ziel abführen. Ich gehe daher zu dem folgenden Buchstaben über.


P.


Ferdinand Frh. von Palant Herr zu Breidenbent. Gleich nach obigem Vergleich wurde derselbe mit Breidenbent belehnt, und ist nun also rechtmässiger Herr dieses Hauses; und wenn der in selbigem Akt erwähnte Johann Werner Frh. von Palant in Briefschaften vom J. 1692 noch Herr zu Breidenbent (Birgelen und Wildenrath) genannt wird, so weiss ich darüber keine andere Erklärung zu geben, als zu sagen: er führt diesen Titel wegen seiner Breidenbender Leibrente. Dem Ferdinand von Palant folgt sein ältester Sohn


Q.


Johann Wilhelm Alphons Frh. von Palant Herr zu Breidenbent, Sommersberg und Zieverich, Amtmann zu Boslar und der Jülichschen Landstände Direktor. Er war verheirathet mit Johanna Lambertina Tochter des Wolfgang Wilhelm Frh. von