Demissus: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. Mai 2008, 16:49 Uhr

Bedeutung: Abschied, Entlassung, Rücktritt

Bedeutung Kirchenrecht: Entlassung und Verabschiedung eines Pfarrangehörigen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich und Überweisung zu einer Amtshandlung (Hochzeit) in den Amtsbereich eines anderen Pfarrers, verbunden mit dem Rücktritt von eigenen Rechten.