Jura stolae: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Mai 2008, 13:47 Uhr

Jura stolae = Stolgebühren, Pfarrgebühren, Rechte oder Gerechtsame des Pfarrers. Ein Beispiel für das Auftreten dieses Begriffes aus einem Kirchenbuch von 1758: '...sind zu Allstedt getrauet, die jura stolae aber allhier [anderer Ort] abgetragen.' - Die Stolgebühr wird auch als taxa stolae bezeichnet.

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--PTeu 14:47, 18. Mai. 2008 (CEST)