Erbholzrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juni 2008, 09:11 Uhr
Bedeutung: Holzrichter als Erbeigentümer im Allodialbesitz oder Erblehen
Holzgericht im Allodialbesitz:
01.10.1661 Johan von Rhemen zu Rhede, Erbholzrichter der Homer Mark, gibt dem Johan Kemper-Schröder unter dem Haus Pröbsting, die Erlaubnis, 5 Spint Markenland als Zuschlag zu nehmen. Siegelank. des Ausstellers. Actum aufm Hause Rhedae.
- Vermerke : Beiliegend Markenprotokoll-Auszug für Kampschröer.
- Quelle: Staatsarchiv Münster, Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Pröbsting - Urkunden, Nr. 87