Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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==Herrenkotten==
==Herrenkotten==
Herrenkotten sind [[Kotten]] im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürsten]] (auch [[Domkapitel]]) oder von [[Herrlichkeit||Herrlichkeiten]].
Herrenkotten sind [[Kotten]] im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] (auch [[Domkapitel]]) oder von [[Herrlichkeit||Herrlichkeiten]].


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 25. Juni 2008, 19:13 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Herrenkottens

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten (auch Domkapitel) oder von |Herrlichkeiten.