Christliche Hausschule 1781/012: Unterschied zwischen den Versionen
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und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen. | und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen. | ||
=== Vierter Vortrag. === | === Vierter Vortrag. === | ||
Alle Kinder können und müssen nicht nach einer | Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigungs-Art und Strafe behandelt werden. - - | ||
Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen | Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhaft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. - | ||
Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben. | Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben. | ||
Aktuelle Version vom 16. August 2008, 12:26 Uhr
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und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.
Vierter Vortrag.
Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigungs-Art und Strafe behandelt werden. - -
Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhaft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -
Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.