Christliche Hausschule 1781/012: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Christliche Hausschule 1781|011|13|013|korrigiert}}
{{Christliche Hausschule 1781|011|13|013|fertig}}


und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.
und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.


=== Vierter Vortrag. ===
=== Vierter Vortrag. ===
Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigung-Art und Strafe behandelt werden. - -
Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigungs-Art und Strafe behandelt werden. - -


Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhalft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -  
Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhaft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -  


Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.
Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.

Aktuelle Version vom 16. August 2008, 12:26 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Christliche Hausschule 1781
Inhalt

Christliche Hausschule.djvu # 13

<<<Vorherige Seite
[011]
Nächste Seite>>>
[013]
Christliche Hausschule.djvu # 13
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.



und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.

Vierter Vortrag.

Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigungs-Art und Strafe behandelt werden. - -

Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhaft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -

Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.