Kantonalversammlung (Napoleon): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kantonal – Versammlungen in den Kantonen/Kantons des Kaiserreich [[Frankreich|Kaiserreichs Frankreichs]]/[[Lippedepartement]], bestehen aus allen Bürgern, die 21 Iahre alt sind , deren Civil- oder politische Rechte weder durch Gesetz noch Constitution suspendirt sind, und welche folglich in die '''Bürger- Register''' eingetragen sind , sie wählen die Friedensrichter, deren Suppleants, die Municipalräthe in den Mairien über 5.000 Seelen, so wie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements- Wahlcollegien.
Die Kantonal – Versammlungen in den Kantonen/Kantons des Kaiserreich [[Frankreich|Kaiserreichs Frankreichs]]/[[Lippedepartement]], bestehen aus allen Bürgern, die 21 Iahre alt sind , deren Civil- oder politische Rechte weder durch Gesetz noch Constitution suspendirt sind, und welche folglich in die '''Bürger- Register''' eingetragen sind , sie wählen die Friedensrichter, deren Suppleants, die Municipalräthe in den Mairien über 5.000 Seelen, so wie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements- Wahlcollegien.

Aktuelle Version vom 25. August 2008, 17:59 Uhr

Hierarchie:

Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich

Beschreibung

Die Kantonal – Versammlungen in den Kantonen/Kantons des Kaiserreich Kaiserreichs Frankreichs/Lippedepartement, bestehen aus allen Bürgern, die 21 Iahre alt sind , deren Civil- oder politische Rechte weder durch Gesetz noch Constitution suspendirt sind, und welche folglich in die Bürger- Register eingetragen sind , sie wählen die Friedensrichter, deren Suppleants, die Municipalräthe in den Mairien über 5.000 Seelen, so wie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements- Wahlcollegien.