Wien/Archive/Allgemeine Tipps Evangelisch-Reformierte Kirche H.B.: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken. | |||
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Version vom 1. November 2005, 10:58 Uhr
Allgemeine Tipps Evangelisch-reformierte Kirche Wien
Es gelten die gleichen Tipps wie bei der katholischen Kirche
Evangelisch H.B. = Helvetisches Bekenntnis durch Calvin und Zwinglin reformiert.
Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken.