Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 95: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Anlage V.<br><br><big>### Bauerwillküren des 18. Jahrhunderts.<br></big> ===
=== Anlage V.<br><br><big>Beschaffenheit und Bestandteile niedersächsischer Rittergüter.<br></big> ===


Vgl. oben Kap. III, bes. S. 130 und 144.
(Vgl. oben S.218.)


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(Ämter-Akten Hannover <tt>Des.74.</tt> Amt Hagen. <tt>I. Regiminalia.</tt> L. Communalsachen. 1. <tt>Generalia.</tt> Fach-Nr.225, Nr.1. Akta, betr. Bauerwillküren oder Bauerrechte 1552-1786.)
==== 1. Inventar und Pertinenzien verschiedener Rittergüter des Amts Bergen (Lüneburg). ====


<tt>J. Folio 67.</tt> ff.  Uthleder Bauerwillkür oder Bauerrecht, <tt>dd.</tt> 1714/24.
Amt Bergen (Hannover <tt>Des.74.</tt>) <tt>Regiminalia II.</tt> Hoheitssachen. C. Landesherrliche Lehnssachen. Akta, betr. den Bestand der Lehngüter des Hans Christof v. Haselhorst, welche derselbe wirklich in Besitz hat, und was Drost Stechinelli und andere davon in Besitz haben. 1685. Akten Nr.32.


<tt>J. Folio 68.</tt> ff. 116 incl.   Entwürfe und Vorbereitungen.  
Ausschreiben des (Hannoverschen) Geheimrats-Kollegs <tt>dd.</tt> 1685 an den Vogt v. Hermannsburg, worin die obengenannte Anfrage gestellt wird.


<tt>J. Folio 95.</tt> ff. Entwurf mit folgender Einleitung:
Antwort: der adelige Sitz zu Oldendorf. Verschiedene Wiesenstücke, 1 Wurt, 1 Garten, verschiedene Immenstetten. Ferner hat der Drost Stechinelli im Besitz 6 Meierhöfe und einen Fleischzehnten, die 82 Thlr. 30 Gr. einbringen.


Obwohl bekannt und niemand dagegen zu sprechen hat, daß die liebe Obrigkeit dazu gesetzet, einem jeden bei seinem Rechte zu schützen, Böses zu strafen und Gutes zu befördern, solch Amt auch der lieben Obrigkeit unbekürzet anheimgelassen wird, so ist dennoch nicht unbekannt, daß, wo nicht alle, so doch die meisten Dorfschaften und Gemeinen ihre Gewohnheiten und Bauerwillküren unter sich zu haben pflegen, welche sie nach eines jeden Orts Gelegenheit und Notdurft einrichten, viel Unordnungen verhindern und einen jeden ihres Mittels zur Beobachtung seiner Schuldigkeit anhalten.
Die Hauptabgabe der Meier ist 10 Thlr. Dienstgeld. Ferner eine lange Reise zu 2 Thlr., ein Stück zu pflügen zu 12 Gr., 2 Erntemähtage 9 Gr., 2 Hühner 4 Gr. 4 Pfg., 2 Wiesen 1 Rthlr..
 
 
<tt>Regiminalia II. C.</tt> Akten, Nr.4. Akta, betr. den  sogenannten Altenaischen freien Sattelhof und dessen Gerechtsame 1635.
 
Notariatsinstrument <tt>de</tt> 1655. Inventar der Hinterlassenschaft des Hartwig Altena:

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Anlage V.

Beschaffenheit und Bestandteile niedersächsischer Rittergüter.

(Vgl. oben S.218.)

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1. Inventar und Pertinenzien verschiedener Rittergüter des Amts Bergen (Lüneburg).

Amt Bergen (Hannover Des.74.) Regiminalia II. Hoheitssachen. C. Landesherrliche Lehnssachen. Akta, betr. den Bestand der Lehngüter des Hans Christof v. Haselhorst, welche derselbe wirklich in Besitz hat, und was Drost Stechinelli und andere davon in Besitz haben. 1685. Akten Nr.32.

Ausschreiben des (Hannoverschen) Geheimrats-Kollegs dd. 1685 an den Vogt v. Hermannsburg, worin die obengenannte Anfrage gestellt wird.

Antwort: der adelige Sitz zu Oldendorf. Verschiedene Wiesenstücke, 1 Wurt, 1 Garten, verschiedene Immenstetten. Ferner hat der Drost Stechinelli im Besitz 6 Meierhöfe und einen Fleischzehnten, die 82 Thlr. 30 Gr. einbringen.

Die Hauptabgabe der Meier ist 10 Thlr. Dienstgeld. Ferner eine lange Reise zu 2 Thlr., ein Stück zu pflügen zu 12 Gr., 2 Erntemähtage 9 Gr., 2 Hühner 4 Gr. 4 Pfg., 2 Wiesen 1 Rthlr..


Regiminalia II. C. Akten, Nr.4. Akta, betr. den sogenannten Altenaischen freien Sattelhof und dessen Gerechtsame 1635.

Notariatsinstrument de 1655. Inventar der Hinterlassenschaft des Hartwig Altena: