Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/140: Unterschied zwischen den Versionen
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nach möge geliefert werden, also daß anjetzt der Anfang mit etwas erkleklichem und nahmhaftem gemacht werde, damit ich mein arm, in verwichenen schweren Kriegstroublen ganz ruinirtes Hauswesen wieder in etwas errichten möge. In den Inseln oder Wörthen zwischen dem wilden Rhein bin ich durch Plünderung etlichmahl um das meinige kommen, allwo ich mit großer Angst, Gefahr und Schrecken, ja großem Nachteil meiner eigenen Gesundheit den Gottesdienst ohne Versäumung gehalten, wie solches meine, mir anvertraute Zuhörer beeder Gemeinden Bischofsheim und Freistett bezeugen werden; habe im übrigen alles mit meinem Weib und vier kleinen Kindern mit genauer Behelfung in nöthiger Sustentation müssen anwenden."
Weiter berichtet er dann am 14. August 1685: Weilen von Herrn Sehliger, jetztmaligem Kirchenschaffner, vernehme, daß ihr Gräfliche gnädigste Landesfürstin (Anna Magdalena) meinen, wegen Versehung der Pfarrei Freistett noch auf 466 Gulden belaufenden Rückstand entweder mit 100 Reichsthalern auf einmal oder mit 200 Gulden in 2 Jahren bezahlen zu lassen, gnädigst entschlossen, auch hierüber meine Gedanken zu wissen gnädigst begehre; so habe ich, obschon die sauer verdiente, rückständige Besoldung sich noch ziemlich weitererstreckt, gnädigster Landesmutter doch lieber an die Hand, als aus der Hand zu gehen und entweder die 100 Reichsgulden an barer Bezahlung, soferne solche, wie ich nicht zweifle, aus der Kirchschaffnei entrichtet werden kann, oder solches nicht könnte geschehen, die 200 Gulden in zwei Jahreu und vier Ziehlen mit untertänigstem Dank anzunehmen mich gänzlich resolvirt." Im Jahre 1687 auf 1688 wurde auch die Emporkirche zu Freistett wieder vollständig so hergestellt, wie sie ehedem gewesen war, und zuletzt, am 24. Mai 1688, durch den Pfarrer, Schreiner, Mesner und Schmied die Auffschlaguug des Kanzeldeckhels" vorgenonnen . . .
Da, als man eben wieder Hoffnung gewann, sich für die Zukunft eines gewissen Wohlstandes erfreuen zu dürfen, wer