Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/168: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Versionen) |
(automatisch angelegt) |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 19. September 2008, 08:20 Uhr
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett | |
| Inhalt | |
| <<<Vorherige Seite [167] |
Nächste Seite>>> [169] |
| |
| Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
| Texterfassung: unkorrigiert | |
| Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
| |
das Haus Hessen-Darmstadt zu bringen. Man muß sagen, daß die Art und Weise, wie er dies angriff, seiner diplomatischen Begabung alle Ehre machte. Er entlieh nämlich in Kassel eine große Summe, brachte damit die bifchöflich-straßburgischen Lehen an das Darmstädtische Haus und ließ den neuaufgestellten Erbschaftsvertrag von König Ludwig dem XV. bestätigen.
Noch war diese Angelegenheit nicht völlig in Ordnung gebracht, als über den Grafen schweres Herzeleid hereinbrach. Am 1. Juli 1726 verschied in der Blüte der Jahre diese seine einzige Tochter und hinterließ sechs unmündige Kinder; darunter Karoline Luise, die sich am 28. Januar 1751 mit Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach vermählte. Fünf Jahre darauf ward der hochbetagte Greis auch durch den Verlust der Gemahlin Dorothea Friderika heimgesucht, einer in jeder Beziehung ausgezeichneten Frau, die ihm stets eine kluge Ratgeberin in all seinen Unternehmungen gewesen war. So stand er denn allein da im hohen Alter. Um so einsamer und verlassener fühlte er sich, als noch andere Widerwärtigkeiten aus ihm lasteten und über das Land hereinbrachen.
Trotzdem die landesväterliche Liebe des Grafen allenthalben anerkannt war, so waren es doch nicht wenige seiner Unterthanen, welche eine Beschwerdeschrift gegen ihn bei dem Reichsrate einreichten, auch in den beiden Ämtern Lichtenau und Willstett. Die Beschwerden beruhten auf einem im Bauernkriege der Herrschaft abgedrungenen Kontrakte und richteten sich hauptsächlich gegen die verschiedenen Arten von Besteuerungen. Allerdings gab es in dieser Beziehung noch manches zu bessern. Da war das ,,Frohndgeldt. Dasselbe betrug zu Anfang der 1730er Jahre im Quartal circa 83 Gulden für die ganze Gemeinde. Das Ernte- und Hornungs-Beeth belief sich durchschnittlich auf je 75 Gulden. Dazu kam das Herrengefäll mit 51 G., der Pfarrzins (die Besoldung des Pfarrers (außer den Naturaleinnahmen) mit 13 G. Außerdem finden wir mit geringeren Summen das Schä-