Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/081: Unterschied zwischen den Versionen

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4. Maria Anna Gräfin von Velbrück Äbtissin zu Dietkirchen,
gest. im J. 1761.
5. Maria Carolina Gräfin von Velbrück heirathete im J. 1731
Ferdinand Joseph Frh. von und zu Weichs Herrn zuRoes-
berg, Weyer und Leidenhausen K Chur-Cölnischen Obrist-
Jägermeister und Cämmerer.
6. Anna Catharina Gräfin von Velbrück, Canonissin zu Diet-
kirchen, heirathete im J. 1734 Lambert Joseph Freiherrn
(später Reichsgrafen) von Marchant und Ansembourg, Herrn
zu Ansembourg, Korrich, Siebenborn —.
D.
Adam Graf von Velbrück Geheimrath, Amtmann zu Windeck,
Herr zu Richrath, Garrath, Vorst, Graven, Ophoven, Maulfort (*)
und Lanckquit. Derselbe heirathete im J. 1738 Maria Anna
Freyin von Vlatten (Tochter des Johann Heinrich Frh. von
Vlatten und der Maria Anna Elisabeth Clara Freyin von
Blanckart zu Ahrweiler). Er ist im J. 1776 gestorben, und
hat vier Töchter hinterlassen:
1. Maria Anna Gräfin von Velbrück, älteste Tochter, heirathete
Carl Franz Joseph Grafen von Horion zu Colonster Kaiserl.
Kammerherrn, Obristen über ein Infanterie-Regiment seines
Namens, Amtmann zu Looz und Hörn (Sohn des Grafen
Gerhard Assuer Ludwig).
2. Carolina Gräfin von Velbrück heirathete Charles Nicolas
d'Alesme Marquis de Limeuil. Eine Tochter dieser Ehegatten,
Marie Anne Charlotte, wurde den 6. März 1766 getauft.
'(*) Die Herren von Velbrück haben sich in der Benennung
ihrer Güter einige Freiheit genommen. So findet man in Original-
Briefschaften Mauvvel oder Mauel statt Auwei, Langfort statt Lanck-
quit. Obiges Gut wird im J. 1618, wo es schon zum Rittersitz
Lanckquit gehörte, also bezeichnet: „der schatzfreie ßitterhof zu
Maulstorff im Ambt Grevenbroich und Kirspel Gehraidt (Gierath)."
Im J. 1497 stellten die Scheffen des Gerichts Geroide das Zeugniss
aus: dass ihnen nicht anders kundig sei, als dass der Hof
Muylstorp der Herrschaft von Flysteyn (Fliesteden) zugehört habe,
und ein Jülicher Lehen sei. — Es wäre am Ende auch sogar
möglich, dass mit Maulfort nur Auwei gemeint sei, zumal da sich
nicht vorfindet und es auch nicht wahrscheinlich ist, dass vor
Absterben des Grafen Adam das Haus Auwei in andern Besitz
gekommen.
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Version vom 4. November 2008, 11:59 Uhr

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81 4. Maria Anna Gräfin von Velbrück Äbtissin zu Dietkirchen, gest. im J. 1761. 5. Maria Carolina Gräfin von Velbrück heirathete im J. 1731 Ferdinand Joseph Frh. von und zu Weichs Herrn zuRoes- berg, Weyer und Leidenhausen K Chur-Cölnischen Obrist- Jägermeister und Cämmerer. 6. Anna Catharina Gräfin von Velbrück, Canonissin zu Diet- kirchen, heirathete im J. 1734 Lambert Joseph Freiherrn (später Reichsgrafen) von Marchant und Ansembourg, Herrn zu Ansembourg, Korrich, Siebenborn —. D. Adam Graf von Velbrück Geheimrath, Amtmann zu Windeck, Herr zu Richrath, Garrath, Vorst, Graven, Ophoven, Maulfort (*) und Lanckquit. Derselbe heirathete im J. 1738 Maria Anna Freyin von Vlatten (Tochter des Johann Heinrich Frh. von Vlatten und der Maria Anna Elisabeth Clara Freyin von Blanckart zu Ahrweiler). Er ist im J. 1776 gestorben, und hat vier Töchter hinterlassen: 1. Maria Anna Gräfin von Velbrück, älteste Tochter, heirathete Carl Franz Joseph Grafen von Horion zu Colonster Kaiserl. Kammerherrn, Obristen über ein Infanterie-Regiment seines Namens, Amtmann zu Looz und Hörn (Sohn des Grafen Gerhard Assuer Ludwig). 2. Carolina Gräfin von Velbrück heirathete Charles Nicolas d'Alesme Marquis de Limeuil. Eine Tochter dieser Ehegatten, Marie Anne Charlotte, wurde den 6. März 1766 getauft. '(*) Die Herren von Velbrück haben sich in der Benennung ihrer Güter einige Freiheit genommen. So findet man in Original- Briefschaften Mauvvel oder Mauel statt Auwei, Langfort statt Lanck- quit. Obiges Gut wird im J. 1618, wo es schon zum Rittersitz Lanckquit gehörte, also bezeichnet: „der schatzfreie ßitterhof zu Maulstorff im Ambt Grevenbroich und Kirspel Gehraidt (Gierath)." Im J. 1497 stellten die Scheffen des Gerichts Geroide das Zeugniss aus: dass ihnen nicht anders kundig sei, als dass der Hof Muylstorp der Herrschaft von Flysteyn (Fliesteden) zugehört habe, und ein Jülicher Lehen sei. — Es wäre am Ende auch sogar möglich, dass mit Maulfort nur Auwei gemeint sei, zumal da sich nicht vorfindet und es auch nicht wahrscheinlich ist, dass vor Absterben des Grafen Adam das Haus Auwei in andern Besitz gekommen. 6