Geschichte der Gemeinde Wegberg/120: Unterschied zwischen den Versionen

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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficium zu vergeben und mußten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche unterhalten. (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)


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{{NE}}Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zu haben.


der Kirche zu Doveren das zweite Beneficinm zn vergeben und mutzten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche nnterhalten,    (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)
{{NE}}Außer den schon erwähnten Gütern weißt das obenbezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinentien von 1717 noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:


Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zn habe».
Ziffer 8. In der Herrlichkeit sind 86 steuerbare Hausmanns-Häuser und Höfe, welche jährlich je ein Rauchhuhn im Werte von 2 Blafferden auf das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner <tt>„zu Wachen zu dienen, zu Beeckfegen, eisen und   sonsten wie von alterß zu thuen schuldig“.</tt>
Außer den schon erwähnten Gütern weiht das oben-bezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinenticn uon 171? noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:


Ziffer 8.   In der Herrlichkeit find 86 steuerbare Hausmanns Häuser und Höfe,  welche  jährlich je ein Ranchhuhn im Werte von 2 Blafferden ans das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner  „?u VVaclien ?u clienen, xu Leeckfe^en,  e>8en  uncl  50N8ten  wie  von  alterL  xu tliuen 8cl>u!cl>^".  
:9. Der Crinßhof hat 3 schwere Dienste jährlich zu tun.


9. Der Crinhhof hat 3 schwere Dienste jährlich zn tun.
:10. Der Rottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.


10. Der Nottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.
:11. Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Kuchenmehls auf das Schloß zu liefern.


11. Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Knchenmehls  auf  das Schloß zu liefern.
:12. Die grobe uud kleine Jagd in der ganzen Herrlichkeit, wie auch


12. Die grobe uud kleine Jagd in  der ganzen Herrlichkeit, wie anch
:13. an einigen Plätzen im Amt Waßenberg und im geldrischen Gebiet die kleine Jagd.


13. an einigen Plätzen  im Amt Watzenberg  und  im geld-rischen Gebiet die kleine Jagd.
:14. In Wegberg 3 Markttage.


14.  ?n Wegberg 3 Markttage.
:15. Die Erbvogtei des Petersholzes und des Frohnhofs zu Kleingladbach. Das Stiftskapitel zu Cöln hatte jährlichst   Malter Roggen, 9 Malter Hafer, 12 Summeren Weizen und 40 rad. albus cölnisch (Geld) zu geben. Der Erbvogt hatte dafür 2mal das Frohngericht halten zu lassen und den Gerichtspersonen das Tractement zu geben. Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof  oder auf der Kirchporten zu Kleingladbach durch den Vogt der Herrlichkeit Tüschenbroich mit Gerichtsschreibern und 7 Frohnscheffen statt, die alle nebst dem Frohnboten von den zeitigen Herren zu Tüschenbroich ernannt werden. Zur Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr von Tüschenbroich und das
 
15. Die   Erbuogtei  des Petersholzes   nnd  des Frohnhofs zu   Kleingladbach.     Das   Stiftskapitel   zu   Cöln   hatte jährlichst   4V,   Malter Roggen,   9 Malter   Hafer12 Snmmeren Weizen und 4!! rad. albns  cöluisch (Geld) zu geben.   Der Erbuogt hatte dafür 2mal das Frohu gericht halten zn  lassen   nnd  den Gerichtspersonen das Tractemeut zu geben.   Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof  oder   auf der Kirchporten zn Kleingladbach durch   den Vogt   der Herrlichkeit Tüfchenbroich mit Ge richtsfchreibern nnd 7 Frohnfcheffen statt, die alle nebst dem Frohnboten von   den   zeitigen Herren zu Tuschen bwich eruannt werde».   Znr Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr von Tüschenbroich und das

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der Kirche zu Doveren das zweite Beneficium zu vergeben und mußten als Inhaber des großen Zehnten das Schiff der Kirche unterhalten. (Offermanns-Brückmann S. 87, 91.)

      Um diese Zeit (Ende des 17. Jahrhunderts) scheinen die Spierings auf der Höhe ihrer Macht gestanden zu haben.

      Außer den schon erwähnten Gütern weißt das obenbezeichnete Verzeichnis der Lehnappertinentien von 1717 noch die Grenzen der Herrlichkeit Tüschenbroich nach und zählt noch folgende Rechte auf:

Ziffer 8. In der Herrlichkeit sind 86 steuerbare Hausmanns-Häuser und Höfe, welche jährlich je ein Rauchhuhn im Werte von 2 Blafferden auf das Schloß zu liefern hatten, auch waren die Einwohner „zu Wachen zu dienen, zu Beeckfegen, eisen und sonsten wie von alterß zu thuen schuldig“.

9. Der Crinßhof hat 3 schwere Dienste jährlich zu tun.
10. Der Rottzehnte in der ganzen Herrlichkeit.
11. Die Crintz-Mühle (Kringsmühle) zu Harbeck (Dorp) hat jährlich 4 Summeren Kuchenmehls auf das Schloß zu liefern.
12. Die grobe uud kleine Jagd in der ganzen Herrlichkeit, wie auch
13. an einigen Plätzen im Amt Waßenberg und im geldrischen Gebiet die kleine Jagd.
14. In Wegberg 3 Markttage.
15. Die Erbvogtei des Petersholzes und des Frohnhofs zu Kleingladbach. Das Stiftskapitel zu Cöln hatte jährlichst 4½ Malter Roggen, 9 Malter Hafer, 12 Summeren Weizen und 40 rad. albus cölnisch (Geld) zu geben. Der Erbvogt hatte dafür 2mal das Frohngericht halten zu lassen und den Gerichtspersonen das Tractement zu geben. Das Frohngericht fand auf dem Frohnhof oder auf der Kirchporten zu Kleingladbach durch den Vogt der Herrlichkeit Tüschenbroich mit Gerichtsschreibern und 7 Frohnscheffen statt, die alle nebst dem Frohnboten von den zeitigen Herren zu Tüschenbroich ernannt werden. Zur Verwaltung des Petersholz Busches ernannte der Herr von Tüschenbroich und das