Schulze (Beruf): Unterschied zwischen den Versionen

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Schulze (Beruf)| Schulze, oder Schultheiss als Amts- oder Gemeindevorsteher im Verwaltungsbezirk ([[Schultheissbezirk]]) eines Amts- oder Gemeindeverbandes.
[[Schulze (Beruf)| Schulze]], Schultheiss, oder [[Schulte]]  als Amts- oder Gemeindevorsteher im Verwaltungsbezirk ([[Schultheissbezirk]]) eines Amts- oder Gemeindeverbandes.


Der Schulze oder Schultheiss wurde entweder von der vorgesetzten Behörde (Kreisverwaltung, auch Gutsherrschaft) eingesetzt, wurde aber auch innerhalb seines Schultheissbezirkes nach unterschiedlichen regionalen/lokalen Regeln gewählt.
Der [[Schulte]], [[Schulze (Beruf)| Schulze]] oder Schultheiss wurde entweder von der vorgesetzten Behörde (Kreisverwaltung, auch Gutsherrschaft) eingesetzt, wurde aber auch innerhalb seines Schultheissbezirkes nach unterschiedlichen regionalen/lokalen Regeln gewählt.


Um 1816- 1835 in der [[Provinz Westfalen]] ausschließlich im [[Kreis Wittgenstein]] angewandt.
Um 1816- 1835 in der [[Provinz Westfalen]] ausschließlich im [[Kreis Wittgenstein]] angewandt.


[[Kategorie: Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie: Berufsbezeichnung]]

Version vom 22. Januar 2009, 18:35 Uhr

Schulze, Schultheiss, oder Schulte als Amts- oder Gemeindevorsteher im Verwaltungsbezirk (Schultheissbezirk) eines Amts- oder Gemeindeverbandes.

Der Schulte, Schulze oder Schultheiss wurde entweder von der vorgesetzten Behörde (Kreisverwaltung, auch Gutsherrschaft) eingesetzt, wurde aber auch innerhalb seines Schultheissbezirkes nach unterschiedlichen regionalen/lokalen Regeln gewählt.

Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.