Erbrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
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Bedeutung: Gemeindevorsteher
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*Gemeindevorsteher
 
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*in Ostdeutschland das Gemeindemitglied, das dem Dorfgericht vorstand. Der Erbrichter wurde vom Inhaber der niederen Gerichtsbarkeit (Grundherr) eingesetzt und konnte das Amt an seine Nachkommen weitergeben. Auch die Bezeichnung Erblehnrichter war gebräuchlich.
 
::Quelle: Wikipedia
 
::siehe auch: [[Lehnrichter]]


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
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Aktuelle Version vom 24. Februar 2009, 20:20 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung:

  • Gemeindevorsteher
Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005
  • in Ostdeutschland das Gemeindemitglied, das dem Dorfgericht vorstand. Der Erbrichter wurde vom Inhaber der niederen Gerichtsbarkeit (Grundherr) eingesetzt und konnte das Amt an seine Nachkommen weitergeben. Auch die Bezeichnung Erblehnrichter war gebräuchlich.
Quelle: Wikipedia
siehe auch: Lehnrichter