Curia: Unterschied zwischen den Versionen

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die Aplikationen zur genaueren Festsetzung wurden in Urkunden meist fortgelassen, wenn den Beteiligten die zu beurkundende Sache ausreichende bekannt und damit zweifelsfrei bezeichnet war.
die Aplikationen zur genaueren Festsetzung wurden in Urkunden meist fortgelassen, wenn den Beteiligten die zu beurkundende Sache ausreichende bekannt und damit zweifelsfrei bezeichnet war.


# Curia (feudalis) = Meierhof
# Curia (feudalis) = Lehnhof
# Curia (praedalis) = Meierhof
# Curia (praedalis) = Meierhof
# Curia (villicalis) = Meierhof
# Curia (villicalis) = Meierhof


[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Version vom 17. Mai 2009, 10:20 Uhr

Besitzbezeichnung

Varianten:
die Aplikationen zur genaueren Festsetzung wurden in Urkunden meist fortgelassen, wenn den Beteiligten die zu beurkundende Sache ausreichende bekannt und damit zweifelsfrei bezeichnet war.

  1. Curia (feudalis) = Lehnhof
  2. Curia (praedalis) = Meierhof
  3. Curia (villicalis) = Meierhof