Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. September 2009, 09:03 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis


Der Begriff

Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

3 - Amtsgericht - {eng=Magistrates' Court, deu=Amtsgericht, rus=участковый суд}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amtsgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Es gibt keine untergeordneten Objekte.

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt in das Landgericht. Am Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>,
 ist (auf deu) Amtsgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Amtsgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.