Vorwerk (Gebäude): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. März 2010, 18:20 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

  • „Vorwerk“ oder "Vorwijck" (ndd.).
    • Bedeutung: Als Teil der Landwehr, dann meist an Verbindungswegen, vor der Stadt gelegene befestigte Anlage oder äußeres "Wijck" (Wijck = Hook) oder Nachbarschaft. Diese Vorwerke könnten durchaus im Mittelalter auch als "Motte" oder Turmhügelburg ausgebaut gewesen sein.