Syndic: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Juni 2010, 13:31 Uhr
Berufsbezeichnung (französisch)
- Bedeutung
- Syndicus, Anwalt, Rechtsberater einer Gemeinde[1]
- Der Syndicus, ... derjenige, welcher einer ganzen Gemeine, oder einer ansehnlichen Gesellschaft Rath ertheilet, und sie in gerichtlichen Sachen vertritt; ...[2]
- siehe auch Vorlage:Wikipedia
- Quelle(n)