Holzrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juni 2010, 14:31 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Holzrichter, Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung,, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.
Erbholzrichter
Bedeutung: Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.